Elternzeit

wenn man elternzeit beim arbeitgeber beantragt, muss man ja genau bennen von wann bis wann man sie nimmt.
aber woher weiss ich das??
elternzeit kann ja frühestens nach ablauf des mutterschutzes (8 wochen nach der geburt)genommen werden. dies ist aber abhängig vom geburtstermin, den ich ja noch gar nicht kenne, abgesehen von einen errechneten termin.
Oder sollte mann besser erst nach der geburt den antrag beim arbeitgeber stellen?

danke
rob

Moin!
Die Elternzeit beantragt man/frau NACH der Geburt des Kindes (während des Mutterschutzes). In der Regel bespricht man das natürlich vorher formlos mit seinem Arbeitgeber und dann reicht ein Dreizeiler mit den Daten. Wichtig ist, dass du gleich mit reinschreibst, dass du dir vorbehälst, die Zeit, die du im Moment nicht in Anspruch nehmen willst, zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. Ob du die dann nimmst oder nicht ist egal. MMn hast du 3 Jahre pro Kind, die du bis zum 6. Lebensjahr nehmen kannst (oder dein Partner).

Gruß
finnie

Hallo,

du musst deinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit sagen, dass du in diese gehst.
Somit reicht es also wenn du es ihm offiziell nach der Geburt mitteilst.

Ich habe meinem Chef natürlich schon vor der Geburt gesagt, dass ich in Elternzeit gehe. Und da der Geburtstermin ja so in etwas bekannt ist, konnte er sich vorher drauf einrichten und frühzeitig nach einer Vertretung suchen. Das würde ich dir, dem Arbeitsklima zuliebe,auch raten. :smile:

Alles Gute,

Lulea

Als Mann sollte man sich aber die Schutzfristen für die Kündigungen vor Auge führen, bevor man mit seinem AG über evtl. Auszeit-Pläne spricht. Hat ja nicht jeder nen AG der darüber erfreut ist. Diese Schutzfrist gilt erst ab 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

FS