Elternzeit

Frage:
Wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen, somit ich das Geld strecke, kann ich falls mein Partner z.B. Arbeitslos wird gleich wieder in meinen Beruf einsteigen und bekomme somit das Geld rückwirkend gezahlt oder ist das Geld dann verloren?
Beispiel: geplant sind 2 Jahre Elternzeit, aber nach 1 1/2 z.B. wird mein Partner arbeitslos oder das Geld wird knapp, man in den Job zurück will… dann hat man ja nur 1 1/2 Jahre Elternzeit genommen, ist das 1/2 Jahr dann finanz. verloren, oder bekomme ich das Geld für das 1/2 wo man ja nicht zuhause war rückwirkend ausgezahlt??? Wer kann helfen???
Denn schließlich strecke ich ja mein Geld…???

Ich kann dir zwar keine konkrete Antwort auf deine Frage geben, aber einen anderen Anstoß. Meine Frau wird auch nach der Geburt unseren Kindes mind. 2 Jahre zu Hause bleiben. Da Elterngeld und Elternzeit 2 paar Schuhe sind werden wir uns das Elterngeld bereits voll im ersten Jahr auszahlen lassen und jeweils den hälftigen Betrag sofort auf ein Tagesgeldkonto umbuchen. Warum sollte ich dem Staat einen Zinsvorteil gewähren? Das Geld wird dann im zweiten Jahr „verwertet“. Das erfordert natürlich ein wenig Disziplin…

Hallo,

Wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen, somit ich das Geld
strecke, kann ich falls mein Partner z.B. Arbeitslos wird
gleich wieder in meinen Beruf einsteigen und bekomme somit das
Geld rückwirkend gezahlt oder ist das Geld dann verloren?
Beispiel: geplant sind 2 Jahre Elternzeit, aber nach 1 1/2
z.B. wird mein Partner arbeitslos oder das Geld wird knapp,
man in den Job zurück will…

Sooo einfach ist das nicht, da der AG erst zustimmen muss. Tut er das nicht, bleibt man die beantragte Zeit in Elternzeit.

dann hat man ja nur 1 1/2 Jahre
Elternzeit genommen, ist das 1/2 Jahr dann finanz. verloren,

Diese Frage stellt sich nicht, da Elterngeld für max. 14 Monate gewährt wird.

oder bekomme ich das Geld für das 1/2 wo man ja nicht zuhause
war rückwirkend ausgezahlt??? Wer kann helfen???
Denn schließlich strecke ich ja mein Geld…???

Sorry aber wie ist das gemeint? Für mich gibt dieser Absatz keinen Sinn.

Gruß
Wawi

Hallo,

Wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen, somit ich das Geld
strecke, kann ich falls mein Partner z.B. Arbeitslos wird
gleich wieder in meinen Beruf einsteigen und bekomme somit das
Geld rückwirkend gezahlt oder ist das Geld dann verloren?
Beispiel: geplant sind 2 Jahre Elternzeit, aber nach 1 1/2
z.B. wird mein Partner arbeitslos oder das Geld wird knapp,
man in den Job zurück will…

Elterngel wird nur für die Zeit gewährt in der ich kein Einkommen habe, sollte ich doch Einkommen beziehen, wird das Elterngeld gekürzt oder gestrichen.

dann hat man ja nur 1 1/2 Jahre
Elternzeit genommen, ist das 1/2 Jahr dann finanz. verloren,

Diese Frage stellt sich nicht, da Elterngeld für max. 14
Monate gewährt wird.

Das ist falsch, da ich das Elterngeld auf die doppelte Länge strecken kann. Dann bekom ich aber auch nur die Hälfte des Betrages der mir ursprünglich pro Monat gewährt wird.

Gruß RS99

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Hallo,
genau das hatte ich auch schon überlegt, dies als Dauerauftrag anzulegen. Aber ich dachte man muss dies beantragen wie lang man zuhause sein will, sprich im Formular steht, wie lang man in Elternzeit gehen will.
Ich weiss ja das man da ja auch die Beiträge für die Rente bezahlt bekommt… aber wenn ich nur 1 Jahr angebe, dann bekomme ich ja die Rente nur für ein Jahr, oder wie ist das??? Damit das Geld natürlich nicht weg ist, habe ich auch überlegt dies anzulegen und es mir selber auf 2 Jahre zu strecken. Meint ihr das ist sinnvoll???

Ich denke das ist falsch… ich weiss max. 14 Monate, aber du kannst bis zu 3 Jahre zuhause bleiben, es ist dein Ding, wie du dein Geld teilst, Sinn der Sache ist nur, du bekommst für max. 14 Monate das Geld, 67%, dies kannst du dir auf die Zeit teilen wie du willst…

Gut, also das mit den Chef habe ich verstanden, aber ich bin zusätzlich auf der Suche nach einen neuen Job, mir hat hier jem. einen Tipp gegeben, dass man es im 1 Jahr voll auszahlen lassen kann und es selbst auf 2 Jahre streckt, ist das sinnvoll? Ich dachte man muss es angeben wie lang??? Weil die Rente zahlt ja das Amt und wenn ich nur 1 Jahr angebe, nicht das ich das 2 Jahr nichts in die Rentenkasse einzahle…
Damit das Geld nicht weg ist, wäre ein Tagesgeldkonto sehr sinnvoll… und ich strecke es mir selber und wenn ich einen neuen Job habe, dann ist das Geld nicht weg… eigentl. gut gedacht, oder???
Oder geht das nicht?

Stimmt. Hab ichnicht bedacht.
Guten Morgen :smile:

Diese Frage stellt sich nicht, da Elterngeld für max. 14
Monate gewährt wird.

Das ist falsch, da ich das Elterngeld auf die doppelte Länge
strecken kann. Dann bekom ich aber auch nur die Hälfte des
Betrages der mir ursprünglich pro Monat gewährt wird.

In der Tat wurde das Gesetz zum Januar 2009 geändert. Das hbe ich nicht berücksichtigt.

Danke für die Korrektur! Dafür gibts nen * :smile:

Gruß
Wawi