Wenn Mutter und Vater Beamter im Schuldienst in S.-H. sind und sich die Elternzeit für das erste Kind teilen möchten-wie lange beträgt die bezahlte Elternzeit? 12, 13 oder 14 Monate? Muss man die 8 Wochen direkt nach der Geburt (Mutterschutz) noch von den 12, 13 oder 14 Wochen abrechnen? All die Gesetzte, Verordungen und Fristen erscheinen recht unübersichtlich! HILFE!
Hallo,
was hat denn der Personalsachbearbeiter, -mit dem sicherlich schon telefoniert wurde- so gesagt?
Grüße
miamei
Hallo,
hier herrscht große Unsicherheit, wer überhaupt für solche Fragen zuständig ist- das Ministerium? Das Landesamt für soziale Dienste?
VG
Kunstkamin
Hallo,
nein, zuständig ist der Personalsachbearbeiter , wer bzw wo erfährt man sicherlich im Sekretariat der Schule, man hat sicherlich auch schon mal Post von dem bekommen…
Zur Not ruft man die Nummer auf dem Lohnzettel an, die können einem auch weiterhelfen.
Grüße
miamei
Hallo…
wenden Sie sich an Ihre Besoldungsstelle.
In Rheinland-Pfalz wäre das die Oberfinananzdirektion (OFD) in Koblenz.
Gruß Merger