Elternzeit: Arbeitgeber kürzt das Gehalt zum Kalendermonat statt zum Lebensmonat des Kindes

Hallo ihr Lieben,

bei uns hat sich für Dezember (errechneter Termin: 22.12.17) unser 2. Nachwuchs angekündigt.
Ich als Vater möchte 2 Monate Elternzeit nehmen (1. + 14. Lebensmonat).
Mit meinem Arbeitgeber ist auch alles abgesprochen/bestätigt, dass ich, wenn das Kind da ist, einen Monat lang zu Hause unterstütze.
Das Elterngeld wird nach Geburt des Kindes beim Amt ebenso beantragt werden: auf 1. und 14. Lebensmonat (also KEINE Kalendermonate).
Nun habe ich heute meinen Dezembergehaltsschein bekommen, auf dem steht: 0,00 EUR.

Im Grunde ist es mir egal, wann der Monat vom Gehalt abgezogen wird und das Elterngeld vom Amt gezahlt wird, solange es ungefähr zeitnah passt und ich es finanziell überbrücken kann.
Meine Bedenken sind bei dieser Konstellation aber folgende:

  1. Da ich ja das Gehalt der 12 Monate vor der Geburt beim Amt angeben muss, gebe ich ja für den Dezember ein Gehalt von 0 EUR an, was vermutlich mein Elterngeld schmälert
  2. Soweit ich weiß, zählen 1. und letzter Monat einer Elternzeitperiode beim Amt als Teilzeit, wenn die Elternzeitmonate nicht deckungsgleich mit den Kind-Lebensmonaten sind
    ==> nun trifft das bei mir ja nicht direkt zu (denn Elternzeit deckt sich bei mir ja mit den Lebensmonaten)
    ==> allerdings deckt sich der Gehaltskürzungs-Zeitraum nicht mit der Elternzeit
    ==> würde hier die Teilzeitklausel des Amtes greifen?
  3. Kann sich hier steuerlich oder sozialabgabenmäßig etwas negativ auswirken? Auf dem Lohnsteuerbescheid für 2017 steht dann weniger und für 2018 wird mehr stehen.

Lange Rede kurzer Sinn:

  • Ist meine Konstellation problematisch, dass es zu Einbußen kommen kann/wird?
  • Oder eher nicht und ich muss dich Personalabteilung nicht aufscheuchen?

Danke an die Experten
Heinzi

Hallo,

nur mal kurz nachgefasst:
Du hast bislang im Dezember ganz normale gearbeitet, wirst voraussichtlich kurz nach Weihnachten Elternzeit nehmen und der AG hat dir schonmal vorweg das Dezembergehalt auf Null gekürzt?

Kurz im BEEG nachgeschaut:
Maßgblich sind die 12 Kalendermonate vor dem MONAT der Geburt.
Wenn das Kind im Dezember geboren wird, ist das Novembergehalt das letzte maßgebliche, das Nullgehalt im Dezember wirkt sich nicht aus.

(§2b BEEG.)

PS:
BEEG fand bei meiner Suchmaschine auch eine Seite, die sich eher mit der Erzeugung von Kindern befasst.

Ganz genau so ist es. Zumdindest steht es so auf dem Gehaltschein. Ich gehe davon aus, dass auf dem Konto in einigen Tagen genauso aussehen wird.

Hallo,

ich rufe mal den @Albarracin hinzu.
Ich schätze dessen Aussagen im Arbeitsrecht sehr, vielleicht mag er noch etwas dazu schreiben.

Hallo,

da die §§ 15, 16 BEEG weder auf Kalendermonate noch auf Lebensmonate des Kindes verweisen, kann Elternzeit nach BEEG grundsätzlich frei vereinbart werden.
Je nach Vereinbarung besteht natürlich ein Teilvergütungsanspruch, wenn wegen Elternzeit in einem Abrechnungsmonat nur teilweise gearbeitet wird. Dieser Teilanspruch folgt dann aus den §§ 611, 612 BGB.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Danke an den Fachmann!
Inzwischen gab es ungefragt einen weiteren Dezember-Gehaltsschein. Dort ist ein passendes Gehalt vermerkt.
Vermutlich war der 0-EUR-Schein ein „vorläufiger Fehler“ des Arbeitgebers :smile:

LG
Heinzi