Elternzeit auch für Papa...?!?!?!

Elternzeit auch für Papa…???

Hallo zusammen,

meine Frau befindet sich zur Zeit im letzten Drittel der Schwangerschaft und ist Anfang Nov Ausgezählt. Ihr Arzt hat jetzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt und Sie ist ab jetzt zu Hause. Meine erste Frage lautet, bekommt Sie jetzt bis zum Mutterschutz
weiter 100% Gehalt?
Geplant haben wir eine Elternzeit von 24 Monaten, wobei meine Frau nach 12 Monaten wieder auf 400,-€ Basis arbeiten gehen wollte.
Jetzt ist die Frage, wenn meine Frau bis zum Mutterschutz 100% Gehalt bekommt, würde ich gerne die 2 Monate direkt nach der Geburt zu Hause bleiben. So das Sie 100% und ich 67% Gehalt bekommt. Nach dem Mutterschutz, würde ich dann wieder arbeiten gehen und meine Frau zu Hause bleiben. In meinen Augen wäre dies die beste Lösung, da einer dann immer 100% und der andere 67% Gehalt bekommen würde……
Was meint Ihr dazu….?!?

Grüße
Sascha

Hallo,
man bekommt aber leider keine 100 % Elterngeld vom normalen Lohn sondern nur 67 %. Da ist es egal wer wann in Elternzeit geht. Wenn der Papa geht dann verlängert es sich noch einmal ein wenig aber dadurch erhöht sich nicht der % Wert. 67 % gibt es und nicht mehr.
Gruß Sunny

Hallo Sunny,

man bekommt aber leider keine 100 % Elterngeld vom normalen
Lohn sondern nur 67 %. Da ist es egal wer wann in Elternzeit
geht. Wenn der Papa geht dann verlängert es sich noch einmal
ein wenig aber dadurch erhöht sich nicht der % Wert. 67 % gibt
es und nicht mehr.

ich glaube, dass der UP meint, dass er in Elternzeit geht, während seine Frau noch im Mutterschutz (zu 100% Gehalt) ist.

Ob das geht, weiß ich aber leider selber nicht.

Gruß, Karin

Ach so,
nein das geht nicht denn der Mutterschutz ist für die Frau da damit sie sich von der Entbindung erholen kann. Nach dem Mutterschutz beginnst somit auch erst die Elternzeit.
Gruß

Genau das meinte ich, meine Frau bleibt nach der Geburt 24 Monate zu Hause und würde die 67% bekommen ( da es ja zwei Jahre sind, genau die hälfte).
Nur wie sieht es mit der „Papa-Zeit“ aus? Könnte der Mann nicht in den ersten 8 Wochen zu Hause bleiben (wo die Frau noch Mutterschutz hat) ???

Grüße

Hallo,
ja das geht. Wenn du mal nach „Väter - Muterschutz - Elternzeit“ googelst, wirst du auch entsprechende Beiträge dazu finden.

Beatrix

Hallo,

ja, das geht. Ich kenne einige, die das gemacht haben. Bedenke allerdings dabei, dass man durch das Elterngeld eine deftige Steuernachzahlung bekommt beim Jahresausgleich. Somit hat man nicht wirklich 67%, da schummelt der Staat ein bisschen.
Aber trotzdem, es rentiert sich und es ist klasse, wenn man die ersten 2 Monate zusammen mit dem Baby geniessen kann. Diese Zeit bekommt man sonst nie mehr und ist nicht mit Geld aufzuwiegen.

Viel Spaß dabei,
Salbei

Hallo,

meinst du nicht die Mutter kann sich vielleicht noch besser erholen wenn der Vater auch zuhause bei ihr und dem Kind ist… Natürlich geht das das der Vater 2 Monate Elternzeit in den ersten beiden Monaten nach Geburt nimmt!

Elterngeld gibt es für insgesamt 14 Monate - wenn die Zeit zwischen den Eltern geteilt wird. Nimmt ein Elternteil allein die Elternzeit gibt es nur 12 Monate (oder 24 Monate - dann aber nur die Hälfte pro Monat).
So könnte auch der Vater 8 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen und die Mutter die restlichen 6 Monate - oder umgekehrt. Allerdings müssen glaube ich mindestens 2 Monate genommen werden.

Gruß

1 Like

Guten Tag,

ja ihr könnt auch gleichzeitig Elternzeit nehmen, allerdings verbraucht ihr dann von Eurem gemeinsamen Kontingent (14 Monate) auch gleichzeitig. Muschu-Geld wird auf das Elterngeld angerechnet, daher erhält Deine Frau in den ersten beiden Lebensmonate kein Elterngeld, verbraucht aber 2 Monate vom Kontingent.
Hier der Denkfehler von Euch:
Diese Monate sind somit komplett weg - eine Splittung des Bezuges von Muschu-Geld ist nicht möglich. Dies verkürzt Eure Bezugsdauer - Ihr habt also nicht 24 Monate Geld!
FS

hi sasch,

ja das geht. trotzdem solltet ihr wissen, dass deine frau „nur“ 20 monate elterngeld bekommt. ihr stehen 12 monate zu, 2 werden aber abgezogen wegen mutterschutz (in der sie aber die 100% bekommt, aufgeteilt von krankenkasse und arbeitgeber).
da du deine 2 monate in die mutterschutzzeit legen willst, bekommt ihr also efektiv 22 monate elterngeld, aber nur bis 20 monate nach geburt (also bis september 2012) …

und im im ersten zahlungszeitraum elterngeld gibt es mitunter (viel) weniger geld als in den üblichen monaten, da das elterngeld auf lebensmonate umgerechnet wird. sollte man also einplanen, dass es in einem jahr einen monat gibt in dem es dann auch weniger gibt.

kleiner vorteil des elterngeldsplittings auf 2 jahre: man muss mitunter keine steuern nachzahlen beim einkommenssteuerjahresausgleich.

viele grüße
whitby

1 Like

Hi,

das ist machbar, haben wir auch so gemacht.

Gruß
Miriam