Elternzeit auf 14 Mon. verlängern - im Nachhinein?

Guten Tag,

mein kleiner ist am 02.05.09 geboren, jetzt also bald 9 Monate alt, ich habe Elternzeit und Geld für 12 Monate beantragt.
Nun sind wir nach längerem Überlegen zu dem Entschluss gekommen, dass es das beste für den kleinen wäre, wenn mein Mann noch 2 Monate länger daheim bleibt.

Meine Frage ist nun - ist es im Nachhinein möglich, wie beantrage ich dann Elterngeld und vor allem Elternzeit? Muss der Arbeitgeber meines Mannes zustimmen?

Vielen Dank im Voraus, bis bald

Guten Tag,

mein kleiner ist am 02.05.09 geboren, jetzt also bald 9 Monate
alt, ich habe Elternzeit und Geld für 12 Monate beantragt.

Damit ist das was Dir an Elterngeld zusteht aufgebraucht.

Nun sind wir nach längerem Überlegen zu dem Entschluss
gekommen, dass es das beste für den kleinen wäre, wenn mein
Mann noch 2 Monate länger daheim bleibt.

Finde ich toll, haben wir auch so gemacht.

Meine Frage ist nun - ist es im Nachhinein möglich, wie
beantrage ich dann Elterngeld und vor allem Elternzeit? Muss
der Arbeitgeber meines Mannes zustimmen?

Also, ja das ist möglich. Du musst es sechs Wochen vorher dem Arbeitgeber melden. Und der muss auch nicht zustimmen, sondern es einfach hinnehmen. Allerdings würde ich schon mal vortasten wie der Chef dazu steht. Und dann muss dein Mann einfach nen Elterngeldantrag stellen und alles ist erledigt.

Gruß Lulea

Vielen Dank im Voraus, bis bald

Hallo,

dein Anteil Elterngeld ist aufgebraucht, Elternzeit könntest du noch bis zum dritten Geburtstag verlängern (unter gewissen Voraussetzungen, weil der Arbeitgeber z.B. mitspielen muss).

Die Elternzeit deines Mannes ist jetzt sein Bier und hat mit deiner nicht mehr viel zu tun. Er muss das mit seinem Arbeitgeber klären - wenn er das sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit macht, muss der Arbeitgeber zustimmen. Er hat dann genau wie du Anspruch auf 15-30 h Teilzeit und bekommt als Elterngeld 65 % seines Nettolohns (berechnet auf seinem Nettolohn der letzten 12 Monate).

Gruß
Cess

PS: Am besten lässt sich das alles im Elternzeitgesetz nachlesen, zu finden über Google.