Hallo,
wie ist das jetzt wenn man in Elternzeit ist- dann kann man ja einen Aufhebungsvertrag auch machen oder? Wenn man dann eine Abfindung bekommt, dann kann die auf das ALG angerechnet werden. Aber wenn man eh in Elternzeit ist, dann muss man sich ja nicht unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Bzw. wenn man kein Geld von der Arge will, dann werden die einen ja auch nicht zwangsweise vermitteln wollen oder? Endet die Elternzeit dann mit der Kündigung? Oder läuft die weiter?
Würde mich interessieren 
Schönen Abend
simone
Zielsicher die richtigen Bretter verfehlt…
Hi!
wie ist das jetzt, wenn man in Elternzeit ist, dann kann man ja einen Aufhebungsvertrag auch machen, oder?
⇒ Brett „Arbeitsrecht“
Der folgende Abschnitt gehört eigentlich ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“, ich sage trotzdem ein paar Takte dazu:
Wenn man dann eine Abfindung bekommt, dann kann die auf das ALG angerechnet werden.
Nur, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Aber wenn man eh in Elternzeit ist, dann muss man sich ja nicht unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Muss man sowieso nicht.
Bzw. wenn man kein Geld von der ARGE will,
Die ARGE ist für ALG II zuständig, bisher hast Du aber von ALG I geredet. Das macht die AA.
dann werden die einen ja auch nicht zwangsweise vermitteln wollen, oder?
Niemand wird in D zwangsvermittelt, wenn er sich nicht freiwillig arbeitslos meldet.
Endet die Elternzeit dann mit der Kündigung?
Wie denn: Ich dachte, es soll ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden?
Oder läuft die weiter?
Das erfährt man bestimmt im Brett „Arbeitsrecht“ oder vielleicht auch im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ (Elterngeld).
Würde mich interessieren
Dann stell Deine Fragen in den richtigen Brettern!
Gruß Conni