Guten Tag!
habe folgende Frage bzgl. unseren Situation.
Bin selbständig tätig.
Meine Frau ist zweite Jahr in der Elternzeit und arbeitet auf Basis ca. 40 Stunden im Monat.
Ich möchte Sie gern bei mir im Büro bis Oktober als kurzfristige gering. Beschäftigte einstellen.
Kann ich meine Frau so bei mir anmelden? Angenommen, dass es mit der Arbeitszeit für Elternzeit alles in Rahmen ist, muss sie den kurzf. Minijob irgendwie versteuern?
Danke für Ihre Antworten.