Hallo! Mich würde mal interessieren, ob man nach der Elternzeit als Beamtin auf jeden Fall einen Anspruch hat wieder eine Stelle (auch Stellenreserve) zu bekommen, auch wenn die Gemeinde ein Haushaltssicherheitskonzept hat. Ich habe gehört, dass mann nur wieder eingestellt wird, wenn einen Planstelle vorhanden ist.
Hallo,
mit Beamten kenne ich mich nicht aus, tut mir leid.
Gruß,
Chillie
Vielen Dank für diese Frage!
Als Beamtin besteht in jedem Fall eine Beschäftigung nach der Elternzeit. Kein Anspruch besteht auf den selben Arbeitsplatz vor der Elternzeit. Die neue Stelle muss der Besoldung entsprechen, höchstens kleine Abweichungen sind (zeitlich befristet) aber möglich.
Ein Haushaltsicherungsgesetz kann da nicht eingreifen. Als Beamtin besteht weiterhin das Recht auf „Alimentierung“ durch den Dienstherrn. Selbst wenn keine Stelle lt. Stellenplan frei ist, muss der Dienstherr seinen Verpflichtungen nachkommen.
Sollte es zu Problemen kommen, sollte der Personalrat eingeschaltet werden.
Ich hoffe durch die Antwort helfen zu können.
LG!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi ! Kann leider nicht helfen, weil ich als Wiener über BRD-Zustände zu wenig weiß.
ABER ein Tipp: Gewerkschaft oder Betriebsrat fragen !
Alles Gute !
Viel Freude!
karl