Herr Y möchte gern die Elternzeit für die ersten 12 Monate nutzen, wenn möglich auch in Teilzeit.
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn seine Frau während seiner ersten 6 Monate (Probezeit) bei seinem neuen Arbeitgeber schwanger wird?
Kann der Arbeitgeber Teilzeit verweigern?
Herr Y möchte gern die Elternzeit für die ersten 12 Monate
nutzen, wenn möglich auch in Teilzeit.
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn seine Frau während seiner
ersten 6 Monate (Probezeit) bei seinem neuen Arbeitgeber
schwanger wird?
Hallo!
Was hat die Schwangerschaft der Frau mit seiner Probezeit zu tun?
Wenn die Frau in dieser Zeit schwanger wird, gibt es erstmal keinen Grund, dass der Mann es bei SEINEM Arbeitgeber verkündet.
Ansonsten kann meines Wissens in der Probezeit sowieso ohne Grund gekündigt werden.
Die Elternzeit kann ja erst nach Geburt angetreten werden und muss erst kurz vorher beantragt werden (ich glaube 6 Wochen vorher), fällt also normalerweise dann nicht in den Zeitraum der Probezeit.
Kann der Arbeitgeber Teilzeit verweigern?
Das kommt auf Größe des Betriebes und Art der Arbeit drauf an. Hier gilt ganz normal das Teilzeitgesetz.
Beatrix
Vielen Dank, Beatrix!
Das mit den 6 Wochen ist eine akzeptable Frist, ich habe jetzt auch eine interessante Website gefunden, wo solche Fragen sehr einfach und informativ erläutert werden: www.familien-wegweiser.de.
Cocktailmausi
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