Elternzeit - befristeter Vertrag

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob die Frage eher ins Arbeitsrecht oder in Versicherungen passt.
Aber ich will es mal auf einen Versuch ankommen lassen.

Gehen wir davon aus eine Frau (ledig, in Partnerschaft) hat eine befristete Stelle bis Jul 2012. Im November 2011 bekommt sie ein Kind. Sie möchte allerdings gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen.

Was passiert mit:

  • der Krankenkasse?
    Soweit ich rausbekommen habe, ist sie nur für die Bezugszeit des Elterngeldes beitragsfrei versichert? d.h. ein Jahr. Was passiert danach?

  • der Rentenversicherung?

leider habe ich keine Antworten bezüglich dieser Fragestellung gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn mir geholfen werden könnte.

Grüße
ev

Guten Tag,

nach dem Ende der beitragsfreien Pflichtversicherung kann sie sich freiwillig weiterversichern. Ohne Einkommen sollte dies bei ca. 140 EUR plus Pflege liegen.

Das Kind ist in beiden Fällen beitragsfrei mitversichert. (Auch wenn danach gar nicht gefragt wurde.)

Gruss

Gehen wir davon aus eine Frau (ledig, in Partnerschaft) hat
eine befristete Stelle bis Jul 2012. Im November 2011 bekommt
sie ein Kind. Sie möchte allerdings gerne 3 Jahre Elternzeit
nehmen.

Was passiert mit:

  • der Krankenkasse?
    Soweit ich rausbekommen habe, ist sie nur für die Bezugszeit
    des Elterngeldes beitragsfrei versichert? d.h. ein Jahr. Was
    passiert danach?

Vielleicht ist es in diesem Fall nicht schlecht, wenn das Elterngeld auf 2 Jahre verlängert wird. Anschließend besteht die Möglichkeit, das Landeserziehungsgeld zu beantragen (je nach Bundesland, gibts nicht überall!), dann ist sie weiterhin versichert. Praktisch so lange, wie sie Sozialleistungen bekommt. Anschließend sollte vielleicht geheiratet werden!?? :wink:

  • der Rentenversicherung?:

Das selbe wie bei der Krankenversicherung soviel ich weiß.