Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob die Frage eher ins Arbeitsrecht oder in Versicherungen passt.
Aber ich will es mal auf einen Versuch ankommen lassen.
Gehen wir davon aus eine Frau (ledig, in Partnerschaft) hat eine befristete Stelle bis Jul 2012. Im November 2011 bekommt sie ein Kind. Sie möchte allerdings gerne 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Was passiert mit:
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der Krankenkasse?
Soweit ich rausbekommen habe, ist sie nur für die Bezugszeit des Elterngeldes beitragsfrei versichert? d.h. ein Jahr. Was passiert danach? -
der Rentenversicherung?
leider habe ich keine Antworten bezüglich dieser Fragestellung gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn mir geholfen werden könnte.
Grüße
ev