Elternzeit bei Beamten auf Probe

Hallo Experten,

angenommen ein Beamter auf Probe (Lehrerin) beantragt Elternzeit:

wird die bereits „abgelaufene“ Probezeit nach der Elternzeit angerechnet oder fängt die Probezeit nach der Elternzeit wieder von vorne an?

Vielen Dank im voraus sagt der Schwabe

Hallo Schwabe,
bin zwar keine Expertin, habe beim rumgooglen aber folgendes gefunden:
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Laufbahnrechtliche Auswirkungen der Elternzeit auf Probezeit und Dienstzeiten

Wird während der Probezeit Elternzeit in Anspruch genommen, verlängert sich die Probezeit um die Zeit der Elternzeit, sofern keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit bewilligt wurde bzw. wird.
Die Anstellung darf aber nicht über den Zeitpunkt hinausgeschoben werden, zu dem der Beamte ohne Inanspruchnahme der Elternzeit zur Anstellung herangestanden wäre. Bei der vorgezogenen Anstellung werden berücksichtigungsfähige Zeiten aber pro Kind nur im Umfang von 12 Monaten bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes berücksichtigt.
Als Dienstzeit, die Voraussetzung für eine Beförderung ist, gelten auch Zeiten einer Elternzeit. Berücksichtigungsfähig sind aber pro Kind nur Zeiten im Umfang von 12 Monaten bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes. Zeiten, um die die Anstellung wegen Berücksichtigung von Elternzeiten bereits vorgezogen wurde, sind auf die Höchstgrenze anzurechnen.

QUELLE: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/wir_f_s…
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Bezieht sich zwar auf Lehrer/innen in Bayern - es dürfte aber in anderen Bundesländern bzw. beim Bund ähnliche laufbahnrechtliche Vorschriften geben.

Gruß
Molika

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