Elternzeit des Vaters: genauer Startzeitpunkt

Hallo, die Geburt unseres Kindes steht in wenigen Tagen (so hoffen wir) an.
Als Vater habe ich 1 Monat „ab Geburt“ des Kindes beantragt.

Do wie wird das genau gerechnet?

  1. … wenn meine Frau wehenähnliche Schmerzen bekommt, ich meine Arbeit unterbreche und zu ihr fahre, und sich die Schmerzen aber als „Fehlalarm“ herausstellen?

  2. … wenn die Wehen einsetzen, aber noch mehrere Stunden (hoffentlich nicht Tage) andauern? Müsste ich für diese Zeit Urlaub nehmen?

  3. … Angenommen, das Kind kommt um 22:00 Uhr auf die Welt. Ab wann zählt die Elternzeit? Ab Folgetag? Oder rückwirkend für den ganzen Tag der Geburt?

  4. … Angenommen, im Fall 3) gilt die Elternzeit schon für den ganzen Tag der Geburt: Und weiter angenommen, ich hätte an diesem Tag schon mehrere Stunden gearbeitet:

  • kann ich diese Arbeit als Mehrarbeit geltend machen?

Danke

Hallo,

Die Regelung spricht ziemlich eindeutig „ab dem Tag der Geburt.“ Wenn Du also der Meinung bist, Du musst hinfahren, nur weil es mal kneift, ist das Deine private Angelegenheit.

Streng genommen, wenn Du bei der Geburt dabei sein möchtest, ja.

Ab dem Tag der Geburt, selbst wenn diese um 23:59 „beendet“ wurde

Davon sollte man ausgehen. Ich konnte leider keinen Fall finden, in dem eine Streitigkeit darüber geschildert wurde.

Grüße

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Danke für die Antwort.