Guten Abend,
bereits unten erwähnte Person C mußte ihre Elternzeit beenden, um aufgrund drohender Kündigung in eine Beschäftigungsgesellschaft zu gehen. Lieber wäre ihr gewesen die Elternzeit zu unterbrechen d.h. sie zu verschieben (also den Rest), aber der Arbeitgeber S bestand auf den Ausdruck „beenden“.
Kann C nun dennoch jederzeit (bei einem neuen Arbeitgeber XY) die Elternzeit fortsetzen oder heißt „beenden“, daß sie nun ein für allemal beendet ist.
C wurde zeitlich so unter Druck gesetzt, daß sie obige Frage mit sämtlichen Konsequenzen vorher leider nicht klären konnte.
Liebe Grüße,
Christiane