Hallo!!!
Hier mal was ganz verzwicktes…
Beantragung von 2 Jahren Elternzeit, das zweite Jahr mit Möglichkeit auf Teilzeit.
Dem Antrag wurde zugestimmt.
- Darf man die Einwilligung zu der Teilzeit- Regelung wieder zurückziehen??
- Darf man nach Beginn der Tätigkeit, wenn man merkt, das klappt nicht so richtig, sagen, sorry, geht leider nicht, noch das volle Jahr Elternzeit haben??
- Muss man kündigen, um aus dieser Regelung wieder rauszukommen??
- Kann man die bestehende Absprache (4 halbe Tage die Woche nochmal reduzieren??
- Kann man in Elternzeit bei einem anderen AG auf Minijob- Basis arbeiten??
Vielen, vielen Dank für alle Antworten!!!
Glg, Katrin
Zu 5. Man darf !!! Mit zustimmung des Arbeitgebers…
Hat niemand zu den anderen Fragen ne Antwort…
Schade…
Hoi.
Zu 1.
Ja. Der Arbeitgeber muß dem zustimmen, wenn „nicht besondere betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitberechtigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen“. §9 Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG).
Zu 2.
Ja. Aber der Arbeitgeber muß zustimmen…§16 Abs.3 Gesetz zum Elterngeld und Elternzeit
Zu 3.
In der Regel nicht. Nur wenn sich der Arbeitgeber total querstellt, vielleicht sogar aus gutem Grund, kann das die „einfachere“ Lösung sein.
Zu 4.
Ja, nach zwei Jahren kann man das verlangen, §8 Abs.6 TzBfG. Vorher geht das nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.
Zu 5.
Ja, wobei eben hier die gleichen Regeln gelten wie bei einer „normalen“ Arbeitszeit - der Arbeitgeber muß zustimmen, kann jedoch nur mit besonderen Gründen verweigern.
Das war mal eben ein kleiner Überblick…das Thema ist aber komplex, da immer wieder Diskussionen zwischen AN und AG aufkommen, ob die in den Gesetzen genannten „betrieblichen Gründe“ auch vorliegen.
Ciao
Garrett
Danke garrett!!!
Das hat sehr geholfen!!! Supi!!!