Elternzeit eines Vaters

Hallo Gemeinde,

ich habe drei Fragen bzgl. Elternzeit eines Vaters:

  1. Hat dieser einen generellen Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit?
  2. Bzw. aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber die Elternzeit nicht genehmigen?
  3. Und unter welchen Voraussetzungen können 14 Monate Elternzeit eines Vaters genommen werden?

Vielen Dank und Gruß
Dan

ich habe drei Fragen bzgl. Elternzeit eines Vaters:

  1. Hat dieser einen generellen Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit?

Ja. Allerdings kannst du bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen.

  1. Bzw. aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber die
    Elternzeit nicht genehmigen?

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber da überhaupt eine Wahl hat.

  1. Und unter welchen Voraussetzungen können 14 Monate
    Elternzeit eines Vaters genommen werden?

Wie schon gesagt - du kannst problemlos bis zu 36 Monate in Elternzeit gehen. Du beziehst du vermutlich auf das Elterngeld, das wird maximal für 14 Monate gezahlt, allerdings nur, wenn diese auf 2 Elternteile aufgesplittet werden. Das heißt 12+2 oder weniger. Soweit ich weiss geht das auch nur in den ersten 12 Monaten (Wobei man den Bezugszeitraum verdoppeln kann, wenn man die Bezüge halbiert, aber das wäre dämlich).

Hallo

  1. Hat dieser einen generellen Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit?

Ja

  1. Bzw. aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber die
    Elternzeit nicht genehmigen?

Elternzeit muß nicht genehmigt werden.

  1. Und unter welchen Voraussetzungen können 14 Monate
    Elternzeit eines Vaters genommen werden?

Bis zu 3 Jahre sind möglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html

http://www.vaeter.nrw.de/Beruf/Elternzeit/elternzeit…

Gruß,
LeoLo

Hallöchen,
ich war noch vor kurzem bei unserem werksinternen Familienbüro und berichte nach bestem Wissen und Gewissen:

Hallo Gemeinde,

ich habe drei Fragen bzgl. Elternzeit eines Vaters:

  1. Hat dieser einen generellen Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit?

Natürlich!
siehe auch http://www.mittelstand-und-familie.de/elternzeit-rue…

  1. Bzw. aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber die
    Elternzeit nicht genehmigen?

Zitat [http://www.arbeitskammer.de/index.dante?
node_id=25049&aid=1131]Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des
Arbeitgebers. Sie muss jedoch sieben Wochen vor Beginn beim
Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

  1. Und unter welchen Voraussetzungen können 14 Monate
    Elternzeit eines Vaters genommen werden?

Wie bereits erwähnt, kann man grundsätzlich bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Der Vater könnte z.B. beantragen, dass er 14 Monate daheim bleiben will, dies hieße jedoch dass er für den Monat 13 und 14 keine Bezüge erhielte.
Wenn man 14 Monate Bezüge erhalten will, müsste der Vater sich die 14 Monate mit der Partnerin teilen, weobei sie mindestens 2 Monate nehmen müsste.

Ganz wichtig: Elternzeit gilt immer für LEBENSMONATE DES KINDES!!! Nicht Kalendermonate.
Sollte man also wechseln wollen, sollte der Partner die Elterzeit z.B. ab dem 10. Lebensmonat bis Beendigung des 12. Monats beantragen. Dies hat erhebliche Einflüsse auf die Bezüge. Ein Beantragen nach Kalendermonaten kann zu beträchtlichen Einbußen führen.

Vielen Dank und Gruß
Dan

Ich hoffe ich konnte helfen und ebenso hoffe ich, dass meine Angaben soweit korrekt waren!
Viele Grüße, Tina

P.S.: Der fiktiven Person viel Spass mit seinem Nachwuchs! :smile:

Ok, vielen Dank für die guten Hinweise.
Würde noch folg. Anschlußfrage offen lassen:
Würde ein Vater nun in 36 Monate Elternzeit gehen (seine Frau und seine Kinder wären vorher während seines Angestelltenverhältnisses beim Vater gesetzlich familien-krankenversichert), würde dann ab Elternzeit des Vaters die Krankenversicherung auf seine selbstständige Frau laufen?

Danke & Gruß
Dan

Hallo

Würde ein Vater nun in 36 Monate Elternzeit gehen (…)), würde dann
ab Elternzeit des Vaters die Krankenversicherung auf seine
selbstständige Frau laufen?

Nein.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…

Seite 33 ff.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

der Vater bleibt für die Dauer der gesamten Elternzeit weiterhin selbst krankenversichert (auch wenn keine Beiträge gezahlt werden). Nachdem eine eigene Versicherung besteht, können Frau und Kinder auch weiterhin kostenfrei familienversichert bleiben.

Grüße
Florian