Hallöchen,
ich war noch vor kurzem bei unserem werksinternen Familienbüro und berichte nach bestem Wissen und Gewissen:
Hallo Gemeinde,
ich habe drei Fragen bzgl. Elternzeit eines Vaters:
- Hat dieser einen generellen Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit?
Natürlich!
siehe auch http://www.mittelstand-und-familie.de/elternzeit-rue…
- Bzw. aus welchen Gründen könnte der Arbeitgeber die
Elternzeit nicht genehmigen?
Zitat [http://www.arbeitskammer.de/index.dante?
node_id=25049&aid=1131]Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des
Arbeitgebers. Sie muss jedoch sieben Wochen vor Beginn beim
Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
- Und unter welchen Voraussetzungen können 14 Monate
Elternzeit eines Vaters genommen werden?
Wie bereits erwähnt, kann man grundsätzlich bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Der Vater könnte z.B. beantragen, dass er 14 Monate daheim bleiben will, dies hieße jedoch dass er für den Monat 13 und 14 keine Bezüge erhielte.
Wenn man 14 Monate Bezüge erhalten will, müsste der Vater sich die 14 Monate mit der Partnerin teilen, weobei sie mindestens 2 Monate nehmen müsste.
Ganz wichtig: Elternzeit gilt immer für LEBENSMONATE DES KINDES!!! Nicht Kalendermonate.
Sollte man also wechseln wollen, sollte der Partner die Elterzeit z.B. ab dem 10. Lebensmonat bis Beendigung des 12. Monats beantragen. Dies hat erhebliche Einflüsse auf die Bezüge. Ein Beantragen nach Kalendermonaten kann zu beträchtlichen Einbußen führen.
Vielen Dank und Gruß
Dan
Ich hoffe ich konnte helfen und ebenso hoffe ich, dass meine Angaben soweit korrekt waren!
Viele Grüße, Tina
P.S.: Der fiktiven Person viel Spass mit seinem Nachwuchs! 