Elternzeit Einschulung ALG II

Hallo,

hier meine Frage:

Wenn man das dritte Jahr Elternzeit später nimmt (1. Klasse) und auf ALG II angewiesen ist (weil die Betreungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist), muss man dann während diesen Jahres dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich bewerben, um ALG II zu erhalten oder kann man sich ganz dem Kind widmen?

Vielen Dank !!

Hallo,

hier meine Frage:

Wenn man das dritte Jahr Elternzeit später nimmt (1. Klasse)
und auf ALG II angewiesen ist (weil die Betreungsmöglichkeit
nicht mehr gegeben ist),

Hab keine Ahnung, aber eine Frage:
Ist es den nicht möglich ein paar Stunden arbeiten zu gehen? Das Kind ist ja Vormittags in der Schule und da wäre es ja evtl. möglich ein paar Std arbeiten zu gehen, oder?

Gruß Lulea

Vielen Dank !!

Hallo

muss man dann während diesen Jahres dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und sich bewerben, um ALG II zu erhalten oder kann man sich ganz dem Kind widmen?

Es ist zumindestens nicht zumutbar, ein 6-jähriges Kind ohne Aufsicht zu belassen, man würde ja seine Aufsichtspflicht verletzten. Insofern käme nur eine Arbeit in Frage, die während der Schulzeit stattfindet. Ich glaube kaum, dass man so eine Arbeit finden kann, außer im Haushalt putzen gehen, aber das ist ja meistens eher inoffizielle Tätigkeit.

Also, bewerben muss man sich wohl, denn man kriegt Alg 2 ja nur, wenn man 3 Stunden täglich arbeiten kann. Aber kriegen wird man wohl keine zumutbare Arbeit. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass man sich nicht auf Vollzeitjobs bewerben muss, solange die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist, da das ja völlig sinnlos wäre. - Dass man als Mutter auch eine gewisse Aufsichtspflicht hat, die nicht mit dem 3. Lebensjahr des Kindes endet, ist anscheinend den Behörden leider nicht immer bekannt.

Viele Grüße

Hallo!

Ich sehe den Denkfehler bei dieser theoretischen Frage eher darin, dass man als Arbeitsloser gar keine Elternzeit beantragen kann, denn Anspruch auf Elternzeit haben nur solche Mütter und Väter, die

* in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
* in der Ausbildung sind oder
* sich in einer Umschulung befinden oder
* Wehr- oder Zivildienst absolvieren

In der Regel ist die Aufnahme einer Beschäftigung bis zum 3. Geburtstag des Kindes zwar nicht zumutbar, aber das hat nichts mit Elternzeit zu tun…

Hallo!

Ich merke, dass ich die Hintergründe genauer beschreiben muss.

Also: Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt und deshalb im Kindergarten bzw. seit September in der 1. Klasse.

Die Mutter machte für 1 Jahr (letztes Schuljahr) eine Ausbildung als Lehramtsanwärterin.

Da diese Ausbildung aufgrund weiter Entfernung jedoch zwei Übernachtungen der Mutter außer Haus pro Woche erforderlich machte, fiel nach 1 Jahr die Betreuung durch die Oma weg, weil es ihr zu viel wurde.

Der Vater der Kinder wohnt dafür auch zu weit entfernt.

Beim zweiten Ausbildungsjahr wäre immerhin noch eine Übernachtung außer Haus nötig gewesen, sowie ein enormer Zeitaufwand am Nachmittag bzw. Abend/Nacht, weshalb sich die Oma für das zweite Ausbildungsjahr nicht mehr dazu bereit erklärte, die Betreuung zu übernehmen.

Während des Referendariats ist man jedoch Beamter auf Widerruf, was zur Folge hat, dass man keinen Anspruch auf ALG I hat, da Beamten kein Arbeitslosengeld bekommen. Man bekommt stattdessen sofort ALG II.

Nun wurde aufgrund dieser Familiensituation vom Arbeitgeber vorge-schlagen, doch Elternzeit für die beiden Kinder zu nehmen und diese wurde auch genehmigt (2 Jahre).

Und jetzt kommt meine Frage: Während der Elternzeit befindet man sich doch eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Oder doch?

Dann könnte man die Zeit seinen Kindern widmen, wie es ja eigentlich auch gedacht ist (dafür gibt es schließlich die Möglichkeit, die Elternzeit während der 1. Klasse zu nehmen).
Oder man könnte eine Ausbildung machen, die zeitlich leichter unterzubringen ist (übers Internet, einige Stunden am Vormittag). Besonders da es fraglich ist, ob die Ausbildung zur Lehrerin irgendwann später noch organisierbar sein wird.
Eine solche Ausbildung wäre natürlich auch leichter machbar, wenn man sich nicht ständig bewerben muss, bzw. dem Arbeitsmarkt vormittags zur Verfügung stehen muss, denn wenn schon müsste die Ausbildung ja dann stattfinden, wegen der Kinderbetreuung.

Das war jetzt leider etwas lang, aber kürzer lässt es sich schwer erklären, da es sich eher um einen Sonderfall handelt.

Ich bin auf Eure Antworten gespannt. Liebe Grüße.