Hallo!
Ich merke, dass ich die Hintergründe genauer beschreiben muss.
Also: Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt und deshalb im Kindergarten bzw. seit September in der 1. Klasse.
Die Mutter machte für 1 Jahr (letztes Schuljahr) eine Ausbildung als Lehramtsanwärterin.
Da diese Ausbildung aufgrund weiter Entfernung jedoch zwei Übernachtungen der Mutter außer Haus pro Woche erforderlich machte, fiel nach 1 Jahr die Betreuung durch die Oma weg, weil es ihr zu viel wurde.
Der Vater der Kinder wohnt dafür auch zu weit entfernt.
Beim zweiten Ausbildungsjahr wäre immerhin noch eine Übernachtung außer Haus nötig gewesen, sowie ein enormer Zeitaufwand am Nachmittag bzw. Abend/Nacht, weshalb sich die Oma für das zweite Ausbildungsjahr nicht mehr dazu bereit erklärte, die Betreuung zu übernehmen.
Während des Referendariats ist man jedoch Beamter auf Widerruf, was zur Folge hat, dass man keinen Anspruch auf ALG I hat, da Beamten kein Arbeitslosengeld bekommen. Man bekommt stattdessen sofort ALG II.
Nun wurde aufgrund dieser Familiensituation vom Arbeitgeber vorge-schlagen, doch Elternzeit für die beiden Kinder zu nehmen und diese wurde auch genehmigt (2 Jahre).
Und jetzt kommt meine Frage: Während der Elternzeit befindet man sich doch eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis und muss dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Oder doch?
Dann könnte man die Zeit seinen Kindern widmen, wie es ja eigentlich auch gedacht ist (dafür gibt es schließlich die Möglichkeit, die Elternzeit während der 1. Klasse zu nehmen).
Oder man könnte eine Ausbildung machen, die zeitlich leichter unterzubringen ist (übers Internet, einige Stunden am Vormittag). Besonders da es fraglich ist, ob die Ausbildung zur Lehrerin irgendwann später noch organisierbar sein wird.
Eine solche Ausbildung wäre natürlich auch leichter machbar, wenn man sich nicht ständig bewerben muss, bzw. dem Arbeitsmarkt vormittags zur Verfügung stehen muss, denn wenn schon müsste die Ausbildung ja dann stattfinden, wegen der Kinderbetreuung.
Das war jetzt leider etwas lang, aber kürzer lässt es sich schwer erklären, da es sich eher um einen Sonderfall handelt.
Ich bin auf Eure Antworten gespannt. Liebe Grüße.