Elternzeit/ Elterngeld und weiter als Kleinunternehmer arbeiten

Hallo zusammen,

Person A ist Hauptberuflich festangestellt und bekommt ein monatliches Gehalt, zusätzlich arbeitet sie schon lange als Kleinunternehmer Nebenberuflich selbstständig. Nun erwartet Person A ein Kind und möchte nach der Mutterschutzfrist die 12 Monate Elternzeit in ANspruch nehmen.
Person A ist bewusst, dass der Berechnungszeitraum somit auf das letzte Kalenderjahr fällt, wenn sie die Selbstständigkeit mit angeben würde, außerdem ist ihr bewusst, dass es keinen Freibetrag beim Elterngeld gibt. Nun würde sie aber all ihre Kunden verlieren, wenn sie ein Jahr nicht mehr in ihrer Selsbtständigkeit arbeiten könnte.

Wie wird das Elterngeld bei solch einem Fall geregelt?
Wenn Person A die Selsbtständigkeit nicht mit in die Eltergeld Berechnung nimmt, kann sie dann weiter nebenberuflich arbeiten oder wird auch das angerechnet?
Die Einnahmen sind sehr unterschiedlich, es gibt Monate ohne Einnahmen.
Da Person A hauptsächlich von Ihrem Hauptberuf und dem Gehalt lebt, ist sie auf das volle Elterngeld zu diesem Gehalt angewiesen und kann davon keine Abzüge hinnehmen.

Danke für Eure Antworten.

Hallo!

Lies mal in deise Info rein :http://www.elterngeld.net/selbststaendige.html Abschnitt „Mischeinkünfte“.

Man darf während Elterngeldbezug durchschnittlich 30 Stunden arbeiten. Der Verdienst dort wird aber natürlich angerechnet. 

Ist das nicht klar ?  Das Geld soll den ausfallenden Lohn teilweise ersetzen. Da kann es doch nicht egal sein, ob man zusätzlich noch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit hat.

Mich wundern immer solche Gedanken.

MfG
duck313

Mich wundern immer solche Antworten in einem Fachforum…

„Das Geld soll den ausfallenden Lohn teilweise ersetzen“, ja richtig aber da Person A nun mal zwei Einkommen hat, wird hier nicht mal im Ansatz Fair kalkuliert, was jedem der mal einen Elterngeldrechner benutzt hat klar sein sollte. Und die Abzüge die durch Arbeit während der Elternzeit entstehen gerechtfertigen keinen Aufwand!

Beisp.: Person A verdient aus der Angestellten Stelle monatlich 1400 EUR, hat im Berechnungs Kalenderjahr zusätzlich 4000 durch die selbtständige Nebentätigkeit verdient. Das Elterngeld wird also ca. 900-1000 EUR monatlich betragen.
Wenn jetzt noch angeben wird das ab und an Einnahmen durch die Selbstständigkeit während der Elternzeit eingehen, verringert sich der monatliche Anspruch um so viel, das davon NIEMAND leben kann, schon gar nicht das Kind um welches es ja nun mal auch geht. Zudem wäre es Existensvernichtend, die Selbstständigkeit „auf Eis“ zu legen für die Zeit.
Es muss doch Möglichkeiten geben.
Person A soll ja durch das Elterngeld der Verdienst ersetzt werden um zu leben und sich dem Kind widmen zu können, so geht das aber nicht.

Also noch mal die Frage an einen Experten:

Wie wird das ELterngeld in solchen Fällen berechnet, wird es tatsächlich zusammen auf beide Einahmequellen berechnet oder ist es möglich das zu trennen um bei dem Elterngeld für die Hauptarbeitststelle keine Abzüge zu erziehlen (denn hier wird ja nicht gearbeitet!)?

Da Person A hauptsächlich von Ihrem Hauptberuf und dem Gehalt
lebt, ist sie auf das volle Elterngeld zu diesem Gehalt
angewiesen und kann davon keine Abzüge hinnehmen.

Nun, natürlich wird ein Verdienst beim Elterngeld angerechnet. Warum sollte die Allgemeinheit Person A finanzieren, wenn sie es z. T. doch noch selbst kann?

Auf ntv gabs folgenden Hinweis: Bis zu 30 Wochenstunden sind erlaubt. Eltern erhalten dann allerdings nur 65 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und dem Einkommen vor der Geburt.

Dann geht Person A arbeiten/arbeitet selbstständig, hat aber im Endeffekt nicht viel (mehr Geld) davon und zusätzlich fehlt die Zeit mit dem Nachwuchs…

Abstriche muss man einfach machen, kann Person A sich schon mal dran gewöhnen, denn so ein Sprössling kostet einfach… :wink:

Alles Gute