Hallo!
Wenn eine Frau, die in einem Familienbetrieb arbeitet, in der Elternzeit ist, müsste der Arbeitgeber( z. B. Ehemann)an ihrer Arbeitsstelle eine andere Person anstellen? Der Arbeitgeber könnte teoretisch ihre Arbeit übernehmen.
Vielen Dank!
Hallo!
Wenn eine Frau, die in einem Familienbetrieb arbeitet, in der Elternzeit ist, müsste der Arbeitgeber( z. B. Ehemann)an ihrer Arbeitsstelle eine andere Person anstellen? Der Arbeitgeber könnte teoretisch ihre Arbeit übernehmen.
Vielen Dank!
Hallo
Warum sollte er das müssen?
Nein.
Gruß,
LeoLo
Da es spezielle Regelungen bei der Anstellung eines Familienmitgliedes gibt.Und denke, es ist so auch wenn der Familienmitglied in der Elternzeit sich befindet.
Hallo allen! Immer ich…
Ich denke es hat zu tun mit der Versicherungspflicht. Wenn ein Familienmitglied eingestellt wird, findet ein spezielles Verfahren statt, wo man festsellt, ob ein Versicherungspflicht besteht. Eine von den Fragen lautet: Hätte ohne die Mitarbeit des Angehörigen eine andere Arbeitskraft eingestellt werden müssen?
danke, wieder! 
Hallo
Eine von den Fragen lautet: Hätte ohne die Mitarbeit
des Angehörigen eine andere Arbeitskraft eingestellt werden
müssen?
Das alleine ist ja nicht zwingend kriegsentscheidend. Ich nehme mal an, es gab in der Vergangenheit ein Statusfeststellungsverfahren mit dem Ergebnis der Sozialversicherungspflicht? Wurde diese Frage denn im fiktiven Feststellungsverfahren damals mit „Ja“ beantwortet? Falls dem so ist, warum kann dann nun die Arbeit vom AG übernommen werden?
Gruß,
LeoLo
Hi!
Na schön!
Warum nicht?
Danke,
Liebe Grüße
Hallo
Muß ich diese Nachfrage verstehen?
Gruß,
LeoLo
)Die Frau wüsste jetzt was sie machen soll.
Sie würde sich bedanken auch.