Hallo, ich bin verheiratet, habe ein Kind, 10 Mon. und befinde mich seit Sommer 2009 in Elternzeit für 2 Jahre ( Elterngeld auch auf 2 Jahre gesplittet ). Ich bin von Beruf Call Center Agent, jedoch möchte ich auf lange Frist gesehen, den Beruf aufgeben, da er mich nicht erfüllt. Ich bin sehr talentiert und fotografiere seit Jahren leidenschaftlich gern. Es ist mein Hobbie. Jeder rät mir dazu, dieses beruflich zu machen. Ich möchte jetzt anfangen, mir nebenbei etwas aufzubauen. Ausstattung ist durch das Hobbie bereits da. Viele Fragen tun sich nun auf und erste Antworten erhielt ich durch die Elterngeldstelle. Diese rät, mit der Tätigkeit erst im 2.Jahr der Eleternzeit zu beginnen, da das Elterngeld mir dann aufgraund der Splittung nicht mehr gekürzt wird. Das 2. Jahr beginnt nun bald und dann soll es losgehen. Ich habe vom Gewerbeamt erfahren, dass ich für 30 Euro einen Gewerbeschein benötige und mich auch bei der IHK registrieren muß. Außerdem riet man mir, mich bei der Krankenkasse zu informieren. Das habe ich alles noch nicht getan. Auch habe ich noch keinen Gewerbeschein, denn im Internet habe ich gelesen, dass ich einfach freigeruflich arbeiten kann und dann keinen Gewerbeschein brauche. Was aber stimmt denn nun ? Beim Gewerbeamt sagte man, einen Gewerbeschein brauche ich deshalb, weil ich den Beruf des Fotografen nicht gelernt oder studiert habe. Ist das wahr ? Denn im Internet habe ich dieses gefunden:
Folgende, kleine Liste von allgemeinen Merkmalen freier Berufe hilft bei einer ersten Einordnung der eigenen Tätigkeit. Freiberuflichkeit
* erfordert eine höhere Bildung, eine schöpferische Begabung oder eine starke Eigenbeteiligung an der Tätigkeit
* liegt nicht vor, wenn Handel oder Massenproduktion betrieben werden
* lässt die eigene Arbeitsleistung (oft Dienstleistung) im Vordergrund stehen, während bei Gewerbetätigkeit häufig der Kapitaleinsatz (z.B. im Handel sowie hohe Anfangsinvestitionen für Aufbau eines Geschäftes) dominiert
… und eine schöpferische Begabung liegt ja vor.
Eine weitere Frage ist, ob mein Arbeitgeber, bei dem ich mich in Elternzeit befinde, es ablehnen darf, dass ich nebenbei arbeite. Schließlich halten sie mir den Arbeitsplatz frei und gehen ja auch davon aus, dass ich wiederkomme. Wenn ich dem aber nun sage, hey Leute, ich mach mich nebenbei selbstständig, denken die auch, dass diese Nebentätigleit dann natürlich mein Hauptjob wird. Ich hoffe das ja auch, aber es dauert ja, bis ich mir ein sicheres Standbein aufgebaut habe und werde wohl auch erstmal nicht viel verdienen. Ich könnte also gar nicht davon leben und mich selbst versichern. Drum denk ich, würde ich als Call Center Agent halbtags arbeiten, und dann hab ich immernoch genug Zeit für Fotoshootings, bzw. finden diese auch oft nur am Wochenende statt, wenn zb. Hochzeiten sind. Ich denke, erstmal werden es eh nur 1-2 Shootings die Woche. Was soll ich zb. machen, wenn der Arbeitgeber nein sagt und darf er das überhaupt ? Ich geh jetzt mal vom Schlechten aus und er sagt nein. In unserem Call Center sind 2000 Mitarbeiter beschäftigt. Viele werden 2 Jobs haben. Kann der Arbeitgeber bei dem einen sagen, ok und dem Anderen keine Genehmigung geben ? Auch muß ich dem Arbeitgeber ja mitteilen, ob ich gewerblich oder freiberuflich nebenbei arbeite, also muß erstmal dieses geklärt werden. Dann habe ich gehört, im 1. Jahr der Elternzeit, darf man nur bis 30 Std arbeiten, im 2. Jahr sei das egal, laut Elterngeldstelle. Könnte mir denn mein Arbeitgeber vorschreiben, wieviel ich nebenbei arbeiten darf ?
Ich habe gerade ebend mit 2 Kanzleien gesprochen. Die eine nimmt pro Beratung 30 Min. 49 Euro und die andere sagt, wahrscheinlich fallen zw. 100-190 Euro an. Wahrscheinlich sollte man einfach in den sauren Apfel beißen, und dann hab ichs schwarz auf weiß, gerne hätte ich aber auch Meinungen von ihnen. Vielleicht haben sie ja Erfahrung oder das Wissen. Haupfrage die zu klären ist, ob ich freiberuflich arbeiten kann, obwohl ich nicht studiert habe. Ich danke schonmal!