Elternzeit: Freiwillig gesetzlich Krankenvers

Folgende Konstellation: Ein Ehepaar - Mann und Frau sind beide seit einem Jahr freiwillig gesetzlich krankenversichert, haben einen Wechsel in die Private Krankenversicherung für sich abgelehnt.

Die Frau ist nun schwanger und es stellt sich die Frage, welche finanzielle Belastung auf das Paar zu kommt. Sie planen (da eine Immobbilie bezahlt werden muss), dass die Frau je nach Situation ein bis 2 Jahre zu Hause bei dem Kind bleiben soll und dann wieder in reduzierter Form in ihren Job einsteigen wird.

Welche finanzielle Belastung kommt in dieser „erwerbslosen“ Zeit (=Elternzeit?) auf das Paar zu? Muss die Frau ihren eigenen Krankenkassenbeitrag (wie z.B. aktuell lt. Lohnabrechnung aufgeführt) aus dem Einkommen des Mannes zahlen? Wird sie im Beitrag auf einen geringeren Satz zurückgestuft? Gibt es eine beitragsfreie Zeit, bzw. eine Zeit in der nur der Arbeitgeber seinen Anteil zahlt und die Frau nichts?
Hat jemand Erfahrungen mit der aktuellen Rechtslage?
Gibt es Informationen und Anregungen, wie in dem Beispiel die Einkommensverhältnisse, Lohnsteuerklassen o.ä. in den kommenden Monaten noch einmal der Situation entsprechend angepasst werden könnten (z.B. Halbtagsjob), um die Situation zu „verbessern“?

Vielen Dank für Infos

Da sie beide gesetzlich krankenversichert geblieben sind, können beide incl. Nachwuchs zum Beitrag des Verdieners krankenversichert bleiben. (Mit PKV wäres ungünstiger.)

Um das Mutterschaftsgeld zu erhöhen, könnte man jetzt noch die Frau in Steuer-Klasse 3 und den Mann in Klasse 5 tun. Denn das Mutterschaftsgeld (und ich vermute auch das Elterngeld)richtet sich nach dem Netto vorher. Nach der Geburt dann wechseln.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
es geht ja um freiwillig gesetzlich Krankenversicherte.
Ich habe irgendwo gelesen, dass diese sich dann im Falle einer Babypause selbst versichern müssen, ähnlich wie Privat Krankenverischerte.
Auf der anderen Siete habe ich dann noch eine Stelle gefunden, wonach eine freiwillig gesetzlich krankenversicherte Frau, sobald das reguläre Gehalt ausbleibt, wieder den Status einer pflichtversicherten erhält. Sollte eine verheiratete schwangere Frau also eine Elternzeit (also 1 bis 3 jahre dem Job fern bleiben) nehmen und kein Einkommen haben: Wird sie sich selbst versichern müssen (zu welchen Kosten), oder automatisch wie ein Kind als Familienmitglied im Versicherungsvertrag des Ehemannes versichert sein?

Hallo, verbindlich kann das die Krankenkasse ganz leicht beantworten.

Mein Wissen ist das: Pflichtversicherte sind automatisch weiter pflichtversichert ohne Beitragszahlung und zahlen auch bei den meisten anderen Einkünften - wenn sie welche haben - keine Beiträge.

Freiwillig Versicherte müssen sich selbst veraichern - soweit richtig. das Elterngeld ist aber nicht beitragspflichtig und daher müßte eine ledige Mutter ohne anderes Einkommen den Mindestbeitrag von 145 EUR zahlen.

Wer mit einem PKV-Versicherten verheiratet ist, zahlt einen Beitrag aufgrund des halben Familieneinkommens, das sind beim Angestellten dann locker 250 EUR.

Aber wer mit einem GKV-Versicherten verheiratet ist, kann in die Familienversicherung. (Wikipedia sieht das auch so.) Weil Elterngeld kein Einkommen im Sinne der KV ist.

Gruss

Barmer

Hallo,

in der Elternzeit bleibt man freiwilliges Mitglied. Wenn man in der der Elternzeit kostenlos in die Familienversicherung des Ehegatten wechseln könnte, führen die meisten krankenkassen die Mitgliedschaft beitragsfrei. Falls die Krankenkasse Probleme macht, am besten tatsächlich in die Familienversicherung wechseln (dann ist ggf. die Kündigungsfrist zu beachten). Voraussetzung für die Familienversicherung bzw. die Beitragsfreiheit ist, dass die Ehe besteht und das Einkommen 365 bzw. 400 Euro monatlich nicht übersteigt.

GrußRHW