Elternzeit für den Vater, obwohl die Frau nicht arbeitet?

Ich habe folgende Frage und weiß mir einfach nicht zu helfen. Ich hoffe ich finde hier meine Antwort… Ich arbeite Vollzeit im öffentlichen Dienst und werde bald zum ersten mal Vater :smile:. Meine Ehefrau arbeitet nicht. Sprich, sie ist Hausfrau. Meine Frage ist jetzt, ob ich Elternzeit nehmen darf, obwohl meine Frau nicht arbeitet? Wie wäre das? Wie lange darf ich zu Hause bleiben und was verändert sich mit der Bezahlung? Volles Gehalt bekomme ich bestimmt nicht, oder? Und was ist dieses Elterngeld? Bekommen wir das zusätzlich? Ich hoffe, ich konnte meine Frage(n) gut erklären. Vielen Dank :smile:

Hallo,

Ich habe folgende Frage und weiß mir einfach nicht zu helfen. Ich hoffe ich finde hier meine Antwort… Ich arbeite Vollzeit im öffentlichen Dienst

Mag man sich fast gar nicht vorstellen, was das für eine Arbeit ist, wenn man sich da einfach nicht zu helfen weiß.

und werde bald zum ersten mal Vater :smile:. Meine Ehefrau arbeitet nicht. Sprich, sie ist Hausfrau.
Meine Frage ist jetzt, ob ich Elternzeit nehmen darf, obwohl meine Frau nicht arbeitet?

Ja.

Wie wäre das?

Zulässig.

Wie lange darf ich zu Hause bleiben

Wenn es ums Elterngeld geht, wird man 12 Monate lang Elterngeld bekommen, die Frau 2 Monate den Mindestbetrag von 300€. Elternzeit kann man noch länger nehmen. Dann eben nur noch Betreuungsgeld, wenn das Kind nicht in eine öfentlich geförderte Betreuung gegeben wird.

und was verändert sich mit der Bezahlung? Volles Gehalt bekomme ich bestimmt nicht, oder?

Neine, Du arbeitest ja dann auch nicht.

Und was ist dieses Elterngeld? Bekommen wir das zusätzlich?

ja, zusätzlich zum Kindergeld.

Ich hoffe, ich konnte meine Frage(n) gut erklären.

Versuch ich doch erstmal ein bißchen zu belesen oder einfach bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen, aber Achtung, dass können dann auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sein.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=93110.html

Grüße

Hallo,

also die Ehefrau würde nur den Mindestbetrag bekommen, weil sie ja nicht arbeitet.
Sie bekommt also 300 Euro.
Der Ehemann darf natürlich auch Elternzeit nehmen und bekommt auch Elterngeld. Das sind 67% seines durchschnittliechen Gehaltes der letzten 12 Monate.

Zusammen dürfen die Eltern 14 Monate nehmen. Ob die Frau jetzt 12 Monate nimmt und den Mindestbetrag bekommt oder der Vater 12 Monate nimmt und dafür 67% bekommt und die Mama parallel 300 Euro, bleibt ihnen selber überlassen.
Vielleicht auch zusammen 7 Monate nehmen…

Einfach mal bei der Elterngeldstelle anrufen. Die helfen auch immer gerne weiter.

Gruß Jenny

Hallo

der Vater 12 Monate nimmt und dafür 67% bekommt und die Mama parallel 300 Euro, …

Wie, parallel? Die bekommen doch nicht beide gleichzeitig Elterngeld?!
Die Mama könnte doch nur 2 Monate hinterher noch zwei Monate die 300 Euro bekommen.

Viele Grüße

Hallo,

Wie, parallel? Die bekommen doch nicht beide gleichzeitig Elterngeld?!
Die Mama könnte doch nur 2 Monate hinterher noch zwei Monate die 300 Euro bekommen.

Nö, die Eltern können die 14 Monate so aufteilen, wie sie lustig sind, Hauptsache es nimmt einer mindestens 2. Das können also beispielsweise auch 7 Monate gleichzeitig sein. Siehe § 4 Abs. 2 BEEG http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.htmlDie Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

Grüße

2 Like