Elternzeit für Papas?

Hallo zusammen,

ich bin grad am überlegen wie ich die 2 Montage Vater-Zeit auch für meine Firma verträglich gestalte.

Ist es möglich dass ich z.B. im Juli 14 Tage Elternzeit nehme und dann nochmal 14 Tage im August?

Ich bekomme ja max. 2 Monate Elterngeld, muss ich komplette 2 Monate nehmen oder kann ich auch wie oben geschrieben 2x 14 Tage machen?

Gibts da verschiedene Modelle oder kann man das frei gestalten?

Danke für Infos
Rouven

Hallo zusammen,

hallo!

ich bin grad am überlegen wie ich die 2 Montage Vater-Zeit
auch für meine Firma verträglich gestalte.

du meinst bestimmt monate und nicht montage?

Ist es möglich dass ich z.B. im Juli 14 Tage Elternzeit nehme
und dann nochmal 14 Tage im August?

das macht dann aber erst 1 monat und nicht 2 monate.
ich kenne es nur so, dass man monatsweise splitten kann. und die elternzeit gilt ab lebensmonat des kindes. das heisst, wenn dein kind an einem 14. geboren ist, kannst du auch nur an einem 14. in elternzeit gehen.
also z. b. in lebensmonat 7 nimmst du 1 monat elternzeit und dann noch mal in lebensmonat 12.

Ich bekomme ja max. 2 Monate Elterngeld, muss ich komplette 2
Monate nehmen oder kann ich auch wie oben geschrieben 2x 14
Tage machen?

noch mal: 2x 14 tage sind keine monate! du kannst nur ganze monate nehmen meines wissens nach.

Gibts da verschiedene Modelle oder kann man das frei
gestalten?

frag am besten bei der örtlichen elterngeldstelle nach und in deiner firma wie die sich das vorstellen könnten.

viele grüße
whitby

Klar 2 volle Monate gehen, nur das kann ich meinem Cheffe kaum zumuten, bin Assistent und da gibt’s keine Vertretung für die Zeit…

Daher war meine Idee 2x 14 Tage anstatt 2x 1 Monat zu nehmen! Das wäre ggf. noch für Cheffe ok. Klar kann er nicht „nein“ sagen, will es mir aber auch net verscherzen :smile:

Dachte vllt weiß hier jemand ob ich hat nur 2x 2 Wochen anstatt 2x 4 Wochen nehmen kann, klar „verfallen“ mir dann 4 Wochen, aber darauf kann ich verzichten.

guckst du hier ins gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html

da steht auch nur was von monaten.

ruf also am besten mo morgen direkt bei deiner zuständigen elterngeldstelle an und frag nach.

Ja, das kann man machen. Nur lohnt es sich mit dem Elterngeld in der Regel nicht wirklich.

Was ja schon gesagt wurde ist, dass die Monate immer nach Lebensmonaten gehen. Darum würde ich das auch so beantragen, weil du sonst möglicherweise 2 Monate „verplemperst“ für gerade mal 14 Tage Elternzeit. Wenn dein Kind beispielsweise am 10.1. geboren ist und du vom 1.2.-14.2. frei machst fällt das in den ersten UND den zweiten Lebensmonat und somit zählt es als 2 Monate Elterngeldbezugszeitraum und damit sind alle deine Ansprüche ausgeschöpft.

Weiter zu den 14 Tagen. Das ist grundsätzlich kein Problem! Du beantragst ganz normal Elterngeld für die jeweiligen Monate und gibt im Antrag mit an, dass du eine Tätigkeit während der Elternzeit ausübst. Das darfst du bis zu einem Durchschnitt von 30h/Woche. Da du aber nur 2 Wochen à 40h arbeiten möchtest (nehme ich mal an :wink: ) kommst du durchschnittlich nur auf 20h/Woche für die Zeit. Also alles im grünen Bereich.

Für dein Elterngeld bedeutet das folgende Kürzung: Angenommenes Nettoehalt vor EZ = 2000€. Normales EG wären grob (!) 65% davon, also 1300€. Da du aber arbeiten wirst, wirst du bei 20 statt 40h 50% vom vorherigen Gehalt auch in der EZ bekommen. Also 1000€. Dein Einkommensverlust ist also nur noch 1000€ statt 2000€. Du bekommst also (wieder grob) 650€ Elterngeld.

Die anderen haben aber insofern Recht, als dass man EZ für Elterngeld nur monatsweise nehmen kann. Deswegen darfst du aber IN Elternzeit trotzdem diese 30h arbeiten, also kann es deinem Chef relativ egal sein, ob du offiziell in EZ bist und Teilzeit in Elternzeit machst, oder regulär arbeitest.

Fazit: Dein Ansinnen ist überhaupt kein Problem!

Viele Grüße
ausnahmefall

Klasse vielen Dank für die ausführliche Erklärung, genauso habe ich das vor.

Unser kleiner ist am 27.07.2010 geboren, an dem Tag hätte cih dann die ersten 14 Tage EZ genommen, dann wäre ich 2-3 Wochen ins Geschäft und hätte dann nochmal 14 Tage EZ genommen.

Ich habe einen 40h-Vertrag somit passt das mit Teilzeit Ø30h/Woche.

Jetzt stellt sich nur die Frage wie ich das noch meinen Chef beibringe :smile:

Danke und Grüße

Das ist kein Problem. Du beantragst vom 27.7. bis 26.9. Elternzeit - das wäre dann der 13. und 14. Lebensmonat. Dann beantragst du beim AG zeitgleich Teilzeit in Elternzeit. Nimmst du 50%, dann arbeitest du im Durchschnitt 20h/Woche, also 4h/Tag oder 2 Wochen nicht und 2 Wochen voll. Dazwischen ist alles möglich. Das sprichst du dann so mit deinem AG durch. Da findet ihr gewiss eine Lösung. Du könntest dann ja gleich im Juli/August 2 Wochen frei nehmen, dann 4 Wochen arbeiten und dann am Ende der EZ wieder 2 Wochen. Das ginge ja auch und hängt nicht ganz so dicht beieinander. Wenn die EZ allerdings unbedingt im Juli und August sein soll, dann solltest du den 12. und 13. Lebensmonat nehmen, weil am 27.7. ist der Juli ja schon praktisch vorbei…

Alles Gute!

LG
ausnahmefall

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