Ja, das kann man machen. Nur lohnt es sich mit dem Elterngeld in der Regel nicht wirklich.
Was ja schon gesagt wurde ist, dass die Monate immer nach Lebensmonaten gehen. Darum würde ich das auch so beantragen, weil du sonst möglicherweise 2 Monate „verplemperst“ für gerade mal 14 Tage Elternzeit. Wenn dein Kind beispielsweise am 10.1. geboren ist und du vom 1.2.-14.2. frei machst fällt das in den ersten UND den zweiten Lebensmonat und somit zählt es als 2 Monate Elterngeldbezugszeitraum und damit sind alle deine Ansprüche ausgeschöpft.
Weiter zu den 14 Tagen. Das ist grundsätzlich kein Problem! Du beantragst ganz normal Elterngeld für die jeweiligen Monate und gibt im Antrag mit an, dass du eine Tätigkeit während der Elternzeit ausübst. Das darfst du bis zu einem Durchschnitt von 30h/Woche. Da du aber nur 2 Wochen à 40h arbeiten möchtest (nehme ich mal an
) kommst du durchschnittlich nur auf 20h/Woche für die Zeit. Also alles im grünen Bereich.
Für dein Elterngeld bedeutet das folgende Kürzung: Angenommenes Nettoehalt vor EZ = 2000€. Normales EG wären grob (!) 65% davon, also 1300€. Da du aber arbeiten wirst, wirst du bei 20 statt 40h 50% vom vorherigen Gehalt auch in der EZ bekommen. Also 1000€. Dein Einkommensverlust ist also nur noch 1000€ statt 2000€. Du bekommst also (wieder grob) 650€ Elterngeld.
Die anderen haben aber insofern Recht, als dass man EZ für Elterngeld nur monatsweise nehmen kann. Deswegen darfst du aber IN Elternzeit trotzdem diese 30h arbeiten, also kann es deinem Chef relativ egal sein, ob du offiziell in EZ bist und Teilzeit in Elternzeit machst, oder regulär arbeitest.
Fazit: Dein Ansinnen ist überhaupt kein Problem!
Viele Grüße
ausnahmefall