Hallo Zusammen,
bin ich hier richtig?
Angenommen ein Frau ist selbständig…und hat ein Kind.
Sie hat die Elternzeit nicht in Anspruch genommen sondern ist direkt wieder arbeiten gegangen…
Könnte der Mann jetzt noch Elternzeit nehmen und hätte er dabei Anspruch auf Elterngeld?
Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
LG;
horde
Hallo,
man schmeiße eine Suchmaschine an und gebe „Elterngeld“ ein
grüsse
dragonkidd
Auch Hallo,
man schmeiße eine Suchmaschine an und gebe „Elterngeld“ ein
grüsse
dragonkidd
Wie wäre es einfach mit einer Anwort, wenn man schon höflich anfragt?
Gruss
HaegarCH
Anspruch auf Elterngeld hat man nur bis 14 Monate (als Paar) nach der Geburt.
Elternzeit kann man bis zu 3 Jahre nehmen (Das letzte in Absprache mit dem AG auch später)
pp
Anspruch auf Elterngeld hat man nur bis 14 Monate (als Paar)
nach der Geburt.
Elternzeit kann man bis zu 3 Jahre nehmen (Das letzte in
Absprache mit dem AG auch später)
pp
Dank dir für die Antwort…
Die Frage hier aber aufgrund der Selbstständigkeit…
Der Typ vom Jugendamt hat nämlich gesagt, dass betreffendes Pärchen aufgrund der Selbstständigkeit der Mutter keine Anspruch auf das GEld hat wenn der Vater zu HAuse bliebe…
Hallo,
Dank dir für die Antwort…
Die Frage hier aber aufgrund der Selbstständigkeit…
Der Typ vom Jugendamt hat nämlich gesagt, dass betreffendes
Pärchen aufgrund der Selbstständigkeit der Mutter keine
Anspruch auf das GEld hat wenn der Vater zu HAuse bliebe…
Das ist Quatsch!
Elterngeld ist eine Leistung (Familienleistung) für alle Eltern, die in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes übernehmen und darum nicht voll erwerbstätig sind. Die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchtentlich ist unbelassen.
Anspruch auf Elterngeld haben Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende,Auszubildende und Adoptiveltern.
Hinweis zum Nehmen der Elternzeit:
Soll die Elternzeit zu einem anderen Zeitpunkt als ab der Geburt beginnen, muss. sie mindestens 8 Wochen vor dem Beginn beantragt werden!
Beatrix
Hallo,
da hätte man jemanden Fragen sollen, der sich damit auskennt…
das Jugendamt ist für Elterngeld/Erziehungsurlaub auch nicht zuständig. Also kann es sein, dass der Sachbearbeiter keine oder nur sehr wenig Ahnung hat.
Zuständig:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Ser…
grüsse
dragonkidd
Hallo,
da hätte man jemanden Fragen sollen, der sich damit
auskennt…
das Jugendamt ist für Elterngeld/Erziehungsurlaub auch nicht
zuständig. Also kann es sein, dass der Sachbearbeiter keine
oder nur sehr wenig Ahnung hat.
Bei uns gehört die Elterngeldstelle zum Jugendamt!
Beatrix