person A hat die möglichkeit eine elternzeitvertretung in der verwaltung anzunehmen.
die schwangere B legt fest, dass sie nur 1 jahr elternzeit nehmen und dann in teilzeit wieder kommen möchte.
deshalb soll A auch nur einen auf 1 jahr befristeten vertrag bekommen.
wie könnte es sich verhalten, wenn B in den 7 wochen vor wiederantritt erklärt, dass sie zb. für 20 stunden kommen möchte und es ist derzeit keine teilzeitstelle vorhanden.
muss dann mit A verhandelt werden ob sie bereit wäre ihre stunden zu kürzen oder lieber gekündigt werden will?
ich kenne das nur aus der freien wirtschaft: elternzeit um, in vollzeit kann die mutter nicht arbeiten, teilzeit ist nichts frei, also muss sie von sich aus kündigen und sich arbeitslos melden.
obliegen die angestellten im öffentlichen dienst einem besonderen kündigungsschutz?
muss dann mit A verhandelt werden ob sie bereit wäre ihre
stunden zu kürzen oder lieber gekündigt werden will?
A muss nicht gekündigt werden, der Vertrag ist dann einfach zu Ende. Man könnte natürlich A eine Verlängerung oder einen neuen Vertrag anbieten.
ich kenne das nur aus der freien wirtschaft: elternzeit um, in
vollzeit kann die mutter nicht arbeiten, teilzeit ist nichts
frei, also muss sie von sich aus kündigen und sich arbeitslos
melden.
obliegen die angestellten im öffentlichen dienst einem
besonderen kündigungsschutz?
Nein.
Allerdings ist es vielleicht im ÖD (jedenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach) leichter, Teilzeit zu arbeiten - hier gilt - wie aber für andere Arbeitnehmer auch - das Teilzeitgesetz, dass also eine Teilzeitarbeit ermöglicht werden muss, wenn nicht dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen.