Elternzeit im Referendariat

Hallo!

Bei der Einführungsveranstaltung für das nun anstehende Referendariat wurde mitgeteilt, dass Elternzeit beantragt werden kann, allerdings nur für genau ein Jahr. Mein Blick ins Gesetz zeigte mir, dass Personen in Ausbildung (und als solche gilt ein Referendariat rechtlich) gleichzubehandeln sind wie andere Arbeitnehmer. Logischerweise ist eine Unterbrechung der Ausbildung v.a. ein organisatorisches Problem - aus der Perspektive kann ich verstehen, dass eine einjährige Unterbrechung Sinn macht: Man steigt einfach im Folgejahrgang wieder ein. Evt. kann auch sein, dass zwei- oder dreijährige Unterbrechungen genehmigt werden, es würde sich ja dann nur alles verschieben (aber eine so lange Unterbrechung ist hier nicht normal).
Nun stellte ein werdender Vater die Frage nach dem Anspruch auf seine Vätermonate. Ihm wurde gesagt, dies sei möglich, aber nur für ein Jahr. Keinesfalls weniger. Das machte mich stutzig. Im Prinzip hieße das ja auch, dass eine Mutter zwingend ein Jahr zu Hause bleiben muss, auch wenn sie bspw. nach dem Mutterschutz wieder einsteigen wollen würde. Oder Eltern, die z.B. beide Referendare sind, müssten insgesamt zwei Jahre zu Hause bleiben, weil man es nicht anders aufteilen darf.

Ist das rechtlich haltbar? AG ist das Land, die Referendare werden nach Beamtenrecht behandelt.

Grüße!

Hallo,

Referendare
werden nach Beamtenrecht behandelt.

Und was steht in den entsprechenden für Beamte geltenden Gesetzen? Wenn keine Lust zum ziteieren, dann bitte wenigstens ein link.

Alternativ -> http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=11&sid=b8a… (da Beamtenrecht schon was ganz anderes ist als Arbeitsrecht)

MfG

Hei!

Das Forum hat solche Fragen noch nicht beantwortet, dort geht es ja um Belange „richtiger“ Beamter und in nur zwei Artikeln um Elterngeld :frowning:

Habe nur einen Paragraph gefunden:

"Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung

  1. der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes auf Beamtinnen,
  2. der Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes über die Elternzeit auf Beamte; …"

§80 BBG

Über spezifische Regelungen zum Elterngeld im ÖD habe ich nichts gefunden :frowning:

Grüße!

Hallo,

Das Forum hat solche Fragen noch nicht beantwortet, dort geht
es ja um Belange „richtiger“ Beamter und in nur zwei Artikeln
um Elterngeld :frowning:

Beamtenrecht (hattest du ja selbst geschrieben im 1. Beitrag) ist aber mit Arbeitsrecht nicht vergleichbar. Im Arbeitsrecht gelten andere Gesetze/Bestimmungen … und insofern warst du hier mit ner Frage zum Beamtenrecht nicht ganz richtig.

Vielleicht liest noch jemand diese Frage der sich zufällig im Beamtenrecht auskennt. Ich weiß leider nichts dazu.

MfG