Elternzeit in Ausbildung beim Mann währen Muttschu

Hallo Community.

Folgende Sachlage:

Unser Sohn kommt im April zur Welt. Errechneter Termin 80.04.13 ab dem zeitpunkt ist meine Frau im Mutterschutzzeit für 8 wochen bis zum 08.Juni.13
Ich bin in Ausbildung und habe am 7. Mai meine schriftlichen Prüfungen. Und im Juni meine Praktischen. Jetzt meine Frage, wenn ich in Elternzeit gehen könnte/ oder gehen werde,ab der Geburt des Kindes, wie sieht es mit meiner Ausbildung aus? Wird sie um 2 Monate verlängert? weil ich ja mit bestehen fertig bin und mein Vertrag endet.

Kurz: Frau 08.04-08.06.13 Gilt als angestellt im Mutterschutz bekommt Geld vom Arbeitgeber weiterhin.

Ich : 08.04 -08.06.13 Elternzeit, wie wirkt sich das auf meine Ausbildung aus? woher bekomme ich mein „Gehalt“? Muss ich die 2 Monate drann hängen auch wenn mein vertrag nach bestehen der Prüfung endet?

Gruß Alex

Hallo,

wenn man die mpündliche Prüfung bestanden hat, endet die Ausbiildung.

Wenn man Elternzeit nimmt und deswegen nicht an der Abschlussprüfung teilnimmt, kann sich die Ausbildung u.U. bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern.

Nähere Auskünfte gibt es bei der Elterngeldstelle oder der Einrichtung, die die Prüfung durchführt (z.B. IHK oder Handwerkskammer).

Vielleicht hilfreich:

http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…

Evtl. ist eine Teilzeitausbildung auch interessant:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_17848/Dienststellen/…

Gruß

RHW

Hallo Alex,

die Elternzeit wird nicht auf die Berufsbildungszeiten angerechnet, das heißt, dass die Berufsausbildungszeit für die Dauer der Elternzeit unterbrochen wird. Nach dem Ende der Elternzeit verlängert sich die Ausbildung um die in Anspruch genommene Elternzeit. Vor Antritt der Elternzeit sollten sich Betroffene zur näheren Information an die zuständige Kammer beziehungsweise die Kultus-/Schulbehörde des Landes wenden.

Wurde einem Auszubildenden für die Berufsausbildungszeit Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, besteht für den Auszubildenden während der Elternzeit kein Anspruch auf diese.
Ich hoffe, diese Informationen helfen weiter.

nordon

Danke für die rasche Antwort, aber geht es denn das ich Elternzeit

nehme und in der zeit weiter zur Schule gehe und Sich die Ausbildungszeit
Nicht verlängert? In dem betrieb lerne ich seit 2 Jahren einfach rein garnix
Und bringt mich auch nicht weiter. Daher wurde ich gerne einfach die Ausbildung beenden auch wenn ich 2 Monate in Elternzeit gehe ohne das diese sich verlängert und ich weiterhin dort ins unternehmen muss. Es bringt mir kein lerneffeckt. Im Gegenteil nur ein Beispiel für das was man nicht machen soll. Habe meine Ausbildung um 1 Jahr verkürzt. Lg

Du kannst die Ausbildung nicht verlängern. Sie endet mit bestehen der Prüfung oder mit dem Datum in deinem Vertrag. Sie kann nur verlängert werden enn du durch die Prüfung fällst oder wenn du sehr lange krank warst, dann aber immer nur um ein halbes Jahr. 2 Monate geht gar nicht, weil dann Sommerferien sind und dort keine Prüfungen stattfinden. Ich kann dir nur raten mach deine Prüfung.

Hallo,

Du musst einen Antrag beim Arbeitsamt -Kindergeldkasse-
auf Elterngeld stellen.
Dieses Elterngeld richtet sich nach Deiner Ausbildungs-
vergütung.
Die 2 Monate musst Du nicht anhängen, da mit bestehen der Prüfung Dein Vertrag endet. 2 Monate verlängern kann man eh nicht, da nur alle 6 Monate Prüfungen sind.
Nach Bestehen Deiner Prüfung bekommst Du allerdings kein Elterngeld mehr. Es sei denn, Du hast einen neuen
Job.
Anmerkung: Ich bin mir mit der Begrifflichkeit nicht ganz sicher. Ob Elterngeld oder Erziehungsgeld. Vielleicht ist beides auch ein und der selbe Begriff.

Deiner Frau wünsche ich für die Geburt alles Gute

Hallo,

Schulrecht ist Länderrecht (also unterschiedlich je nach Bundesland). In der Schule (Klassenlehrer, Vertrauenslehrer, Rektor) oder beim Schulamt der Stadt nachfragen, ob das aus Schulsicht möglich ist (ggf. beim Schulamt ohne Namensnennung anrufen!).

Die prüfende Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer) entscheidet, wer zur Prüfung zugelassen wird. Dort wird entschieden, ob eine Elternzeit ein Ablehnungsgrund für die Prüfungszulassung ist. Am besten auch nachfragen, wer bis wann die Anmeldung für die Abschlussprüfung vornehmen muss.

Gruß

RHW

Sorry: Das Einzige, das ich sicher weiß, ist, dass Dein Vertrag auf jeden Fall mit dem Bestehen der Ausbildung endet.