Hallo Community.
Folgende Sachlage:
Unser Sohn kommt im April zur Welt. Errechneter Termin 80.04.13 ab dem zeitpunkt ist meine Frau im Mutterschutzzeit für 8 wochen bis zum 08.Juni.13
Ich bin in Ausbildung und habe am 7. Mai meine schriftlichen Prüfungen. Und im Juni meine Praktischen. Jetzt meine Frage, wenn ich in Elternzeit gehen könnte/ oder gehen werde,ab der Geburt des Kindes, wie sieht es mit meiner Ausbildung aus? Wird sie um 2 Monate verlängert? weil ich ja mit bestehen fertig bin und mein Vertrag endet.
Kurz: Frau 08.04-08.06.13 Gilt als angestellt im Mutterschutz bekommt Geld vom Arbeitgeber weiterhin.
Ich : 08.04 -08.06.13 Elternzeit, wie wirkt sich das auf meine Ausbildung aus? woher bekomme ich mein „Gehalt“? Muss ich die 2 Monate drann hängen auch wenn mein vertrag nach bestehen der Prüfung endet?
Gruß Alex