Elternzeit & Krankenversicherung

Ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung während der Elternzeit:

Ich war bis Juni 2010 in der gesetzlichen Krankenversicherung (TK) versichert. Zu Mitte Juni habe ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt um einen neuen Job in der Schweiz anzunehmen. Hier bin ich aktuell auch noch gemeldet.
Nun wird es darauf hinaus laufen, dass ich nach der Geburt zurück nach Deutschland gehe und mein Arbeitsverhältnis in der Schweiz wahrscheinlich aufgelöst oder betriebsbedingt durch den Arbeitgeber gekündigt wird.

Meine Frage ist nun, wie es in Deutschland mit meiner Krankenversicherung aussieht. Ich habe Anspruch auf Elternzeit und werde diese auch in Anspruch nehmen.

Ist es möglich, dass ich bei der TK weiterhin beitragsfrei versichert bin?
Oder kann ich mich ggf. beim Arbeitsamt arbeitssuchend (ohne Bezüge) melden und dann hier die Krankenversicherung in Anspruch nehmen?
Oder bleibt nur noch der letzte Weg, dass ich nicht beitragsfrei gestellt werden kann und daher die KV-Prämie während der Elternzeit selbst zahlen muss?

DANKE!

Hallo,
schau einmal im Internet unter www.familienhandbuch.de nach; da steht einiges dazu drin. Da die Elternzeit m.E. an ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland gebunden ist, bin ich mir nicht ganz sicher,in wie weit du die Voraussetzungen auf Grund deiner Schilderung erfüllst. Ich rate dir dringend, bei der TK dich zu allen Fragen ausführlich beraten zu lassen. Ansonsten kann ich hier leider nicht weiterhelfen.
VG
ayro

Leider schreibst du nichts über deinen Familienstand.
Wenn du verheiratet bist, hast du ja Anspruch auf Familienversicherung über deinen Mann, wenn er pflichtversichert ist.

Wenn du alleinstehend bist, könntest du ja allein vom Elterngeld nicht leben. Dann müsstest du ja AlG II beantragen und wärst versichert.

Wenn du in der Schweiz versicherungspflichtig warst, zählt die Versicherung in der Schweiz als Vorversicherung. Es fielen also keine Beitragsnachzahlungen an.

Gruß Hans

diese Frage kann am besten die TK beantworten.
MfG

Hallo Aerdna123,

hast Du Anspruch auf Elterngeld?
Nur aufgrund der Elternzeit kommst Du nicht beitragsfrei wieder in die gesetzliche Krankenkasse.
Es gibt auch nicht die Möglichkeit sich beim Arbeitsamt zu melden um nur wieder krankenversichert zu sein, da geht nur alles oder garnicht.
Nur wenn Du Hartz IV bekommst, dann hast Du die Möglichkeit wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen.
Wenn Du verheiratet bist und Dein Mann ist gesetzlich krankenversichert, kannst Du über ihn kostenfrei familienversichert werden.

Alles Gute

Zum Thema Krankenversicherung kann ich spontan nur soviel sagen:

Die Versicherungszeit in der Schweizer Pflichtversicherung ist der deutschen GKV gleichgestellt, d.h. Sie haben ein Weiterversicherungsrecht nach Rückkehr nach Deutschland.

Inwieweit Sie in Deutschland Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld incl. der Krankenversicherungs-leistungen haben, wenn Sie erst nach der Geburt wieder zurückkehren, weiß ich nicht.

Die Krankenversicherung in der Elternzeit ist nur beitragsfrei, wenn vorher eine Pflichtversicherung bestand bzw. wenn außer dem Elterngeld keine Einnahmen erzielt werden. Ob die Schweizer Krankenversicherung einer Pflichtversicherung gleichgestellt ist, weiß ich nicht.

Sie können sich natürlich arbeitslos melden, das widerspricht aber der Elternzeit, denn dann müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Elterngeld werden Sie nicht zusätzlich zum Arbeitslosengeld bekommen.

Es wird nicht leicht werden, hierzu detaillierte Auskünfte zu erhalten. Ich würde es mit einer TK in Grenznähe versuchen.

Viel Glück

w.will

hallo,
sorry…da hier die schweiz im spiel ist, wenden Sie sich bitte direkt an ihre TK.
hier werden sie ganz sicher die richtige rechtsverbindliche auskunft bekommen.
wenden sie sich dort an einen berater im versicherungsrechtsbereich.

gruß,
nils

Hallo,
diese Anfrage habe ich von Ihnen vor kurzem schon mal erhalten. Bitte schauen Sie in meiner Antwort von damals nach. Danke.

Hallo,

wo genau finde ich Ihre Antworten zu älteren Beiträgen?

Danke!

Hallo,

diese Anfrage habe ich von Ihnen vor kurzem schon mal
erhalten. Bitte schauen Sie in meiner Antwort von damals nach.
Danke.

Diese Anfrage hatten Sie doch schon mal an mich gestellt.

Hallo,
aus meiner Sicht hört sich das nicht sehr gut für dich an. Deine gesetzliche Krankenversicherung wird mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland ebenfalls beendet worden sein. Über das Beschäftigungsverhältnis hinaus verlängert sich die Mitgliedschaft nur so lange ElternGELD bezogen wird. Da Du nicht in Deutschland warst, hast Du auf ElternGELD keinen Anspruch gehabt; somit hast du seit Juni 2010 keinerlei Versicherungsbasis für eine Krankenversicherung in Deutschland. Die ElternZEIT bringt dir da überhaupt nichts.
Für eine neue Krankenversicherung in Deutschland brauchst Du eine Grundlage. Meistens ist es das Beschäftigungsverhältnis. Oder als Ehefrau bist Du beim Ehemann kostenlos mitversichert, wenn Du dich der Kinder widmest. Oder es ist der Bezug von Arbeitslosengeld. Stellensuchend reicht nicht, da kein Bezug von Leistungen! Ganz ohne Versicherungsgrundlage hast Du noch nicht einmal den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Denn eine freiwillige Krankenversicherung ist nur im unmittelbarem Anschluss an eine bestehende Mitgliedschaft möglich. Über die Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft bei der TK hättest Du dich dort genau informieren müssen. Die Beratung haben sie dir bestimmt angeboten.
Keine Krankenkasse in Deutschland darf dich jetzt wieder aufnehmen ohne das die oben beschriebene Grundlage vorhanden ist. Da du ja nicht von der Hand in den Mund in Deutschland leben wirst, kannst du dich nur auf eigene Kosten privat versichern und das Kind ebenfalls. Das wird leider nicht billig. Spreche mal sofort die TK an, vielleicht fällt denen noch eine, ich saga mal inoffizielle Lösung, ein.
Gruß
Karsten

Hi Aerdna,
ich würde diese Fragen der TK stellen,
wir haben zu wenig Input.

So wie es aussieht selbst bezahlen. wenn es dumm kommt und keine richtige Abmeldung erfolgte sogar noch nachzahlen.
Gruß

du kannst bei der TK beitragsfrei versichert beleiben bis zu 3 jahre nach geburt aber nur wenn du angestellt bist

Wenn du verheiratet bist, dein Ehemann in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und deine Einnahmen unter 365 EUR liegen, geht eine kostenfreie Familienversicherung.

Wenn du ledig bis, musst du dich leider mit einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichern: Da das Arbeitsamt dir kein ALG I zahlt (bist in elternzeit nicht vermittelbar), zahlt die auch keine Krankenversicherung, das bedeutet, du musst dich selber versichern. das kostet mind. 140 eur je Monat (bei Einkommen bis 850 eur, liegt Einkommen höher, wächst auch der Beitrag).

Solltest du in Dtl. ALG II bekommen, wirst du über den ALg II Bezug versichert - das wäre der optimale Fall. Es gab mal eine Gesetzesänderung, wenn man auch der privaten Krankenkasse kommt und ALG II bezieht - dann kommt man nicht zurück in die gesetzliche Kasse; aber ich nehme an, du warst in der Schweiz gesetzlich versichert durch den dortigen Arbeitgeber… also von dem her:

Familienversicherung über Ehemann oder
ALG II (Harzt IV)und darüber versichert werden.

Alles Gute.