Elternzeit: Kündigen lassen? Arbeitslosengeld?

Hallo,

ich befinde mich seit März diesen Jahres in Elternzeit und habe anfangs (wohl im Rausch *g*) 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Nun war es aber so, dass ich ab Januar wieder in meiner Firma anfangen wollte, dies aber abgelehnt wurde.
Es finden zur Zeit gravierende Umstrukturierungen statt, so dass auch Köpfe rollen und mein Arbeitsplatz abgebaut wird.
Nun ja, ich hab jetzt wenigstens eine Genehmigung erteilt bekommen, wo ich im Rahmen der Elternezeit eine Nebenbeschäftigung ausüben darf (und das sind ja nach neuem Recht bis zu 30h).

Also stellt es sich für mich momentan so dar, dass ich eh was stundenweise suchen würde.
Meine Frage lautet:
Vorausgesetzt, der Arbeitgeber läßt sich drauf ein, was passiert, wenn ich mir kündigen lasse?
Wonach berechnet sich das Arbeitslosengeld ? Nach meinem wirklichen Gehalt oder nach dem geminderten Gehalt während des Mutterschutzes? Und hab ich überhaupt Anspruch auf Leistung?
Mir ist klar, dass es in sofern Konsequenzen hat, dass ich als arbeitssuchend gemeldet bin, aber die Angebote werden sich sicherlich einschränken, da ich ja nicht mehr als halbtags gehen könnte, wegen der Kinderbetreuung.

Weiß jemand Rat?

Danke im Voraus
Liebe Grüße
Sandra

Hallo Sandra,
Du hast drei Jahre Elternzeit beantragt, d.h. drei Jahre
Kündigungsschutz auch wenn Dein Arbeitsplatz im Betrieb
abgebaut wird.
Du kannst nebenher arbeiten - das ist doch klasse.
Wenn Du dich kündigen lässt bedeutet das beim Arbeitsamt
automatisch eine Sperrfrist und wahrscheinlich erhälst
du auch weniger Arbeitslosengeld, weil Du nur halbtags arbeiten
willst.
Warum suchst Du Dir nicht selbst einen geigneten Job und wenn
Du den hast, setzt Du dich mit Deinem jetzigen Arbeitgeber
in Verbindung. Wenn der eine Möglichkeit sieht, dich loszuwerden
(denk an Deinen Kündigungsschutz)wird er sicher sehr zugänglich für
deinen Wunsch sein und vielliecht gar noch eine Abfindung
zahlen ?!.
Jedenfalls ist eine Kündigung zum jetzigen Zeipunkt nicht
ratsam.

Gruss

Günter