Elternzeit: Kündigen lassen? Vor-und Nachteile

Hallo,

ich befinde mich seit März diesen Jahres in Elternzeit und habe anfangs (wohl im Rausch *g*) 3 Jahre Elternzeit beantragt.
Nun war es aber so, dass ich ab Januar wieder in meiner Firma anfangen wollte, dies aber abgelehnt wurde.
Es finden zur Zeit gravierende Umstrukturierungen statt, so dass auch Köpfe rollen und mein Arbeitsplatz abgebaut wird.
Nun ja, ich hab jetzt wenigstens eine Genehmigung erteilt bekommen, wo ich im Rahmen der Elternezeit eine Nebenbeschäftigung ausüben darf (und das sind ja nach neuem Recht bis zu 30h).

Also stellt es sich für mich momentan so dar, dass ich eh was stundenweise suchen würde.
Meine Frage lautet:
Vorausgesetzt, der Arbeitgeber läßt sich drauf ein, was passiert, wenn ich mir kündigen lasse?
Wonach berechnet sich das Arbeitslosengeld ? Nach meinem wirklichen Gehalt oder nach dem geminderten Gehalt während des Mutterschutzes? Und hab ich überhaupt Anspruch auf Leistung?
Mir ist klar, dass es in sofern Konsequenzen hat, dass ich als arbeitssuchend gemeldet bin, aber die Angebote werden sich sicherlich einschränken, da ich ja nicht mehr als halbtags gehen könnte, wegen der Kinderbetreuung.

Weiß jemand Rat?

Danke im Voraus
Liebe Grüße
Sandra

Hallo Sandra.

Meine Frage lautet:
Vorausgesetzt, der Arbeitgeber läßt sich drauf ein, was
passiert, wenn ich mir kündigen lasse?

– Ungeachtet dessen, daß der AG dies aufgrund fehlender behördlicher Zustimmung nicht machen können wird, wäre dies im Hinblick auf ALG Betrug und sollte ganz schnell gedanklich verworfen werden.

Wonach berechnet sich das Arbeitslosengeld ? Nach meinem
wirklichen Gehalt oder nach dem geminderten Gehalt während des
Mutterschutzes?

– Ist ganz verständlich hier beschrieben:
http://www.beamte4u.de/arbeitsamt/aa_bemessalg.htm#z…)

Gruß,
LeoLo

Meine Frage lautet:
Vorausgesetzt, der Arbeitgeber läßt sich drauf ein, was
passiert, wenn ich mir kündigen lasse?

Hallo,

kein AG wird diese tun, denn dies widerspricht jeder Gesetzgebung und Rechtsprechung. Du könntest bei solch einer Kündigung, selbst wenn ihr sie vereinbart hättet, sofort zum nächsten Arbeitsgericht laufen und den AG z.B. zu einer fetten Abfindung verdonnern lassen.

Gruß

Matthias