Elternzeit & Kündigung

Hallo zusammen,

allgemeine Frage:

Ein Arbeitnehmer hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.

Er kündigt am 30.12. zum 31.03. sein Arbeitsverhältnis. Vorher hat er bereits Elternzeit vom 01.02.-31.3. beantragt.

Verlängert die Elternzeit die Kündigunsfrist um zwei Monate oder hat der Arbeitgeber in dem Fall „Pech gehabt“ und der Arbeitnehmer muss nur noch bis 30.01. seiner Tätigkeit nachgehen, bis die zweimonatige Elternzeit beginnt?

Hat er einen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, wenn dieser nicht mehr genommen werden kann?

  1. Angenommen, der Arbeitnehmer beantragt die Elternzeit für Februar/März erst nach der Kündigung, aber fristgerecht (6 Wochen vorher) beim Arbeitgeber. Kann die Arbeitgeber aufgrund der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Elternzeit versagen?

Danke für alle Antworten im Voraus,

MadMorphi

Hallo,

Verlängert die Elternzeit die Kündigunsfrist um zwei Monate

Nö.

Hat er einen Anspruch auf Auszahlung des Resturlaubs, wenn
dieser nicht mehr genommen werden kann?

Er hat einen Anspruch auf Abgeltung, wenn der Urlaub nicht mehr gewährt werden kann. Aber das könnte er ja noch im Januar. So viel ist es ja nicht.

Kann die Arbeitgeber aufgrund
der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses die
Elternzeit versagen?

Nö.

MfG