Elternzeit Kur Arbeitverhältnis

Eine Frau - krank - erhält zum Ende der Elternzeit 1.8.2014 eine Kur durch die KK wegen ihrer Krankheit vom 30.7. - 20.8.
Beginnt das Arbeitsverhältnis mit Zahlungspflicht des Arbeitgebers oder zahlt die KK in irgend einer Form oder ist sie in ein „Loch“ gefallen und muß sich, so sie kann, selbst unterhalten?
Hat jemand mit dieser Frage Erfahrung?

Gruß Oldie