Elternzeit lohnsteuerjahresausgleich

Ich habe 2 Fragen, die erste betrifft die Lohnsteuerkarte. Und zwar auf welcher läßt man sinnvoller das Kind eintragen? Mein Mann und ich haben ein bruttoeinkommensunterschied von 1000€. Oder ist es egal wo man das einträgt. Kann man das auch noch nachtragen lassen? Meine Tochter ist jetzt ein Jahr alt und wir haben sie noch nicht eintragen lassen.

2.Frage
Ich würde gern wissen ob ich irgendetwas an Ausgaben, während der Elternzeit, fürs Kind im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann? Ich weiß das mein Elterngeld und Mutterschutzgeld für den Lohnsteuersatz bei meinem Mann mitgerechnet werden, grob ausgerechnet müßten wir damit das doppelte an Steuern zahlen, als eingezogen worden sind. Aber wir haben ja dieses Jahr nur sein arbeitsweg und Aufwandsentschädigungen die wir entgegensetzen können. Gibt es da noch etwas von meiner Seite, was ich mit aufschreiben/anrechnen lassen kann?

Ich hoffe die Fragen sind nicht zu wirr gestellt, aber dieses Thema ist für mich echt Urwald.

Danke für die Antworten.

LG Steffi

Hallo Steffi,

leider kann ich Dir konkret keine Antworten geben, sondern nur aus meiner Erfahrung. Bei uns war es so, dass das Einwohnermeldeamt unsere beiden Lohnsteuerkarten wollte und das Kind bei uns beiden eingetragen hat.
Bezüglich des Lohnsteuerausgleiches und anrechnen kann man z.B. Kinderbetreuungskosten anrechnen, falls Euer Kind fremd betreut wurde.

LG Schneemaus

wenn ich es richtig verstanden habe, ist der ehegatte der einzige der derzeit ein einkommen aus einem arbeitsverhältnis hat. somit sollte der mann das kind mit einem freibetrag auf der lst-karte eintragen lassen. da dieser nur auswirkungen auf soli und kirchensteuer hat, werden das nicht allzuviele ersparnisse bedeuten, aber schade das es in dem letzten jahr noch gar nicht gemacht wurde.

mir ist im mom nicht bekannt das aufwendungen irgendeiner art bei der steuer berücksichtigt werden können. ggf. aber sind nachsorgeuntersuchungen oder andere nötigen anwendungen bei kind oder mutter über die gesetzl. oder auch priv. KV rückwirkend abzuwickeln.

Hallo,

so ganz verstanden habe ich deine Fragen nicht, ich will antworteten, so gut ich kann.

Prinzipiell ist es egal, wo das Kind eingetragen ist, WENN ihr zusammen veranlagt werdet. In dem Fall dient der Lohnsteuerjahresausgleich ja eben dazu, um das auszugleichen. Wenn ihr das Kind noch nicht eingetragen habt, zahlt ihr aber viel zu viel Steuern!! ich bin mir nicht sicher, aber ich unterstelle, dass die deutschen Behörden erwarten (da gibt es bestimmt ein Gesetz oder eine Verordnung), dass man ein Kind unverzüglich einträgt. Deshalb sehe ich hier das Risiko für euch, dass ihr da nachträglich das Geld nicht wiederbekommt.

Zur zweiten Fragen: soweit ich sie verstanden habe, willst du Kosten für das Kind absetzen. Das geht leider nicht! Ich weiß, das ist eigentlich ein Skandal, aber alles für das Kind ist steuerlich nicht absetzbar. Einzige Ausnahme sind (seit 2004 oder 2005) die Kindererziehungskosten (also Kindergarten, etc), wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Ich hoffe, das hilft.
Grüße
jens

  1. Frage:

Ich nehme mal an Sie beide sind die leiblichen Eltern und Sorgeberechtigten des Kindes? Dann wird auf der Lohnsteuerkarte von Papa und auf der Lohnsteuerkarte von Mama jeweils ein „0,5 Kind“ eingetragen. Machen Sie das bitte unverzüglich, ist doch ärgerlich für Sie, wenn Sie zuviel Lohnsteuer auf die Einkommensteuer vorauszahlt! Zuständige Behörde ist Ihr örtliches Finanzamt.

  1. Frage:

In Frage kommen:

* die Steuerermäßigung für geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt (Au-Pair, Kindermädchen, etc)

* Siehe auch Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gem. § 9c des Einkommensteuergesetzes (EStG)