Ich habe 2 Fragen, die erste betrifft die Lohnsteuerkarte. Und zwar auf welcher läßt man sinnvoller das Kind eintragen? Mein Mann und ich haben ein bruttoeinkommensunterschied von 1000€. Oder ist es egal wo man das einträgt. Kann man das auch noch nachtragen lassen? Meine Tochter ist jetzt ein Jahr alt und wir haben sie noch nicht eintragen lassen.
2.Frage
Ich würde gern wissen ob ich irgendetwas an Ausgaben, während der Elternzeit, fürs Kind im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen kann? Ich weiß das mein Elterngeld und Mutterschutzgeld für den Lohnsteuersatz bei meinem Mann mitgerechnet werden, grob ausgerechnet müßten wir damit das doppelte an Steuern zahlen, als eingezogen worden sind. Aber wir haben ja dieses Jahr nur sein arbeitsweg und Aufwandsentschädigungen die wir entgegensetzen können. Gibt es da noch etwas von meiner Seite, was ich mit aufschreiben/anrechnen lassen kann?
Ich hoffe die Fragen sind nicht zu wirr gestellt, aber dieses Thema ist für mich echt Urwald.
Danke für die Antworten.
LG Steffi