Hallo, ich bin zwar nicht genau im Bilde, wie das mit der „Mitversicherung“ bei der PKV ist, aber als nicht verheiratetes PKV-Mitglied meine ich, dass mir mitgeteilt wurde, dass im Falle einer Ehe dies für meine Partnerin nicht möglich sei! Grundsätzlich - man möge mir meinen Sarkasmus bezüglich gewisser Privatfernseh-Sendungen am Mittwochabend verzeichen, wo das immer ganz einfach zu sein scheint, einen jahrelang nicht versicherten Menschen in die Gesetzliche zu bekommen - ist es so, dass seit dem Jahre 2007 in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht und es gibt genug Gesetzesurteile, die Menschen zur Nachzahlung verdonnert haben und verlangen, dass letztlich jeder in diesem Lande durch die Medien wissen, dass man versichert sein muss! Ausnahmen: Knast, Auslandsaufenthalt und Sucht können evtl. zum Nichtwissen berechtigen! Obwohl ich Politik studiert habe und hin und wieder Zeitungen lese, habe ich das alles nicht gewusst und musste einen unglaublichen Mist mit Krankenversicherungen erleben!
Zu deinem Fall: Es ist richtig, dass eine Firma oder z.B. auch eine Arge, die für einen Menschen mit irgendeinem bestimmtem Status Leistungen an die GKV zahlt, diesen Menschen bei Beendigung der Leistungen dort abmeldet. Oft erfährt der Versicherte das weder durch den Leistungsträger noch durch den Krankenversicherer. Zurück zum Mittwochabend: Jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben! Punkt! Wer - aus welchen Gründen auch immer - keine Versicherung hat, wenn z.B. die Arge jemanden dort abmeldet, wenn man aus dem Mutterschutz ausscheidet oder man aus einer Familienversicherung ausscheidet, weil der Ehemann in die PKV wechselt oder wenn man einfach mal keine Kohle hat und man sich die Krankenversicherung auf eigenes Risiko im Krankheitsfalle für ein paar Monate sparen will, muss sich freiwillig in der Gesetzlichen versichern und wenn zeitliche Lücken bestehen, weil man von der Abmeldung nichts wusste oder weil man eben sparen wollte, dann muss derjenige diese Lücken nachträglich schließen!!! Wer also die letzten 1 - XY Monate - soweit ich weiß, gilt das Gesetz ab April 2007 - nicht versichert war, der muss die ganzen Monate nachzahlen und das können bis April 2007 ganz schön viele Monate sein, wenn man das dann mit 135 oder 154 Öre multipliziert. Das heißt auch, dass man nachzahlen muss, obwohl man nicht versichert war! Da in Deutschland sehr vieles nicht geregelt ist und es nur eine Empfehlung einer ehemaligen Gesundheitsministerin dazu gibt, obliegt es dem Krankenversicherungsunternehmen, ob er die Beträge nachträglich verlangt, stundet oder sogar drauf verzichtet. WICHTIG!!! Das kann, wenn die Versicherung auf Nachzahlung besteht, bedeuten, dass ich, wenn noch Beiträge aus der Vergangenheit offen sind, zwar die aktuellen Beiträge VOLL bezahlen muss, aber dennoch nur Notversorgung bekomme, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis die alten offenen Beträge, beglichen wurden. Das ist also ähnlich wie beim Handyvertrag: Sind Rechnungen offen, wird die Karte gesperrt, aber ich muss dennoch die aktuellen Grundgebühren zahlen, was in dem Falle ja auch irgendwie nachvollziehbar erscheint. Bei Gesetzlichen Krankenversicherern ist das aber individuell von Gesetzlicher zu Gesetzlicher unterschiedlich und wohl bei einigen Versicherern auch Verhandlungssache. Zu deinem Falle: Du musst dich versichern und wenn du nicht irgendwie mitversichert bist und das scheidet bei der PKV deines Mannes wohl aus und wenn du nicht in irgendeiner Maßnahme bist (Mutterschutz, Arbeitslosengeld, Hartz4 etc.) oder keinen sozialversicherungspflichtigen Job ausübst, dann bist du verpflichtet, dich bei der Gesetzlichen als „freiwillig Versicherter“ zu versichern und das sind dann diese 135 oder mittlerweile 145 Öre, bin da als PKV-Mitglied nicht up to date! Sollten da also Monate seit deinem Ausscheiden aus dem Job bzw. dem Mutterschutz offen sein, wirst du die auch nachbezahlen müssen, auch, wenn du davon nichts gewusst hast! Ach, ja: Gesetzliche haben tatsächlich unterschiedliche Beiträge und auch unterschiedliche Angebote, du musst aber in die Kasse, bei der du zuletzt warst. Wechseln könntest du jetzt nicht, weil die Abmeldung des Arbeitgebers keine Kündigung im eigentlichen Sinne darstellt, die die neue Gesetzliche aber benötigt! Wenn du wechseln wolltest, dann müsstest du erst wieder in die alte Kasse, also dort einen Neuvertrag für freiwillig Versicherte abschließen, dort dann nach der Mindestverweildauer kündigen und mit der Kündigung kannst du dann in einer anderen Gesetzlichen wieder einen Neuvertrag mitunter günstigeren Beiträgen abschließen! Irgendwas stimmt in diesem Land nicht!!!