Elternzeit - Mutterschutz

Hallo,
eigentlich ist es ja einfach formuliert, aber machmanl auch wieder unübersichtlich. Am 1.10. kommt unser Kind auf die Welt, wenn alles glatt geht.
Somit besteht für meine Frau ja 8 Wochen lang Mutterschutz nach der Geburt.
Danach 12 Monate Elternzeit wovon aber 2 Monate vom Mutterschutz angerechnet werden.
Fazit also: 1.10. Geburt: Dann 2 Monate volles Gehalt, danach 10 Monate 67% Gehalt. Soweit verstanden.

Ist auch folgender Fall möglich?
1.10. Geburt und 8 Wochen Mutterschutz mit 100% Gehalt. Zeitgleich gehe ich 8 Wochen (also 2 Monate) als Ehemann in Elternzeit mit 67%.
Nach den 2 Monaten geht meine Frau in Elternzeit für 12 Monate bei 67% Gehalt und ich gehe wieder 100% arbeiten…

Ist es so möglich die Anrechnung des Mutterschutzes auf die Elternzeit zu umgehen?

Fazit also: 1.10. Geburt: Dann 2 Monate volles Gehalt,

Schopn das stimmt nicht, denn 8 Wochen sind keine 2 Monate! Die restlichen Tage vom 2. Lebensmonat (oder wenn das Kind früher kommt auch vom 3. Lebensmoant) gibts „nur“ Elterngeld!

danach

10 Monate 67% Gehalt. Soweit verstanden.

Siehe oben, leider nicht verstanden.

Ist auch folgender Fall möglich?
1.10. Geburt und 8 Wochen Mutterschutz mit 100% Gehalt.
Zeitgleich gehe ich 8 Wochen (also 2 Monate) als Ehemann in
Elternzeit mit 67%.
Nach den 2 Monaten geht meine Frau in Elternzeit für 12 Monate
bei 67% Gehalt und ich gehe wieder 100% arbeiten…

Nein, das sind dann 16 Monate insgesamt, denn der Mutterschutz wird imemr bei der Frau als verbraucht angesehen. Trotzdem ist es natürlich möglich, dass der Vater parallel Elterngeld bezieht. Enden tut dieses dann aber immer am Tag vor dem 1. Geburtstag!

Ist es so möglich die Anrechnung des Mutterschutzes auf die
Elternzeit zu umgehen?

Nein, ist es nicht!

Hallo bluspiceman,

während des Mutterschutzes erhält man nur ca. 60% Gehalt und zwar zum einen Teil vom Arbeitgeber und der Rest von der Krankenkasse.

Es gibt auch keine 67% mehr Elterngeld sondern nur noch 65%. Natürlich kann der Mann die ersten zwei Monate Elterngeld beantragen solange die Frau Mutterschaftsgeld bezieht.

Bitte vergeßt die Progressionssteuer nicht!!!

Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.

Gruß Lore

Hallo,

soweit ich weiß ist das nicht möglich. Ja, das ist schon sehr enttäuschend, wenn man feststellt, dass man nicht 12 Monate, sondern faktisch nur 10 Monate Elterngeld bekommt. Wenn du dann als Mann 2 Monate dazunimmst, sind es halt 12 Monate.
Ich wünsch euch alles Gute für die Geburt!
Gruß, Britta

Hallo,
Variante 1 geht. Variante 2 geht nicht. Der Gesetzestext ist hier verwirrend. Stimmt. Folgdendes ist Richtig: Sie dürfen zwar die zwei Monate nach der Geburt Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Ihre Frau wäre dann mit 100% Mutterschaftsgeld dabei. Alles klar soweit. Ihre Frau könnte jetzt im Anschluss aber trotzdem nur noch 10 Monate Elterngeld beziehen. Das Gesetz besagt nämlich, dass das Mutterschaftsgeld in jedem Fall auf das Elterngeld angerechnet wird, sich die Bezugsdauer also in jedem Fall um zwei Monate verringert. Schönen Gruß, SAM

tipp: die elterngeldberatungsstelle in eurem kreis oder der stadt, in der ihr lebt, kann das mit 100%iger Sicherheit korrekt beantworten.
Gruß und alles gute für euch

Hallo,

nee, das klappt nicht. Selbst wenn die Frau die Elternzeit rausschiebst werden die 8 Wochen Mutterschutz abgezogen. Keine Chance.

Und es gibt, wenn man mehr wie 1200 € Netto verdient hat nur noch 65 % Elterngeld. Wurde letztes Jahr geändert.

Grüße
Caddy

Hallo,
die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ist meines Wissens nach nicht möglich. Wenn Ihre Frau MS-Geld bezieht, dann können Sie beide zusammen noch 12 Monate Elterngeld erhalten. In Ihrem Beispiel wären es 14 Monate (erst Sie 2 Monate, dann Ihre Frau 12) - das geht nicht. Tut mir leid. Schönen Gruß, SAM