Elternzeit nach Ablauf des befristeten AV?

Hallo zusammen,

ich bin schwanger und habe vss. Entbindungstermin am 15.08.2011.
Mein Mann steht in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende Juli 2011.
Wir hatten geplant, dass mein Mann mindestens 1 Jahr (evtl. auch bis zu 3 Jahre) in Erziehungsurlaub geht.

Nun meine Fragen:

  1. Würde er Elterngeld im ersten Jahr beziehen anhand des Lohns des Vorjahrs oder nicht, wenn er zum Zeitpunkt der Entbindung nicht mehr in einem AV steht?
  2. Wem gegenüber müsste er die Elternzeit/Erziehungsurlaub anzeigen? Arbeitgeber hat er dann ja nicht mehr!

Danke & liebe Grüße
Susanne

Hallo Susanne,

leider kann ich Dir bei Deiner Fragestellung nicht weiterhelfen. Sorry.

LG Schneemaus

  1. Ja. Wie immer interessieren nur die 12 Moante vor der Geburt!

  2. Er kann keine Elternzeit nehmen ohne Ag, muss diese also auch nirgends angeben. Die KK fragt evtl. nach Elterngeldbezug, denn dann ist er, wenn er pflichtversichert in der GKV war, weiterhin beitragsfrei.

Hallo Suse!

Elterngeld = Verdienst der letzten 9 Monate geteilt durch 12. Das gilt meines Wissens nach auch, wenn der Arbeitsvertrag inzwischen durch Ablauf beendet ist. Vorsicht: Die Elternzeit beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist.

Elternzeit (früher Erziehungsurlaub)kann Dein Mann nicht bekommen. Auch wenn das Kind früher kommen sollte, wird die Befristung des Arbeitsvertrages dadurch nicht aufgehoben. Probezeit wäre etwas anderes, aber ein fest vereinbartes Ende (soweit wirksam vereinbart) kann so nicht abbedungen werden.

Würdest Du zuerst die Elternzeit nehmen und er erst, wenn der unbefristete Arbeitsvertrag auf dem Tisch liegt, dann kann er auch Elternzeit nehmen. Aber für so einen Plan muss man erst mal Geld und Nerven haben.
Andererseits: Familien- und Erziehungsarbeit ist für beide, auch ohne Elternzeit und -geld ein Gewinn für’s Leben, den man nicht unterschätzen sollte. Und es ist keineswegs das sichere berufliche „Aus“…

Tut mir leid, dass ich euch keine bessere Nachricht überbringen kann.

Euch alles Gute und viel Freude mit dem Kind

Erni

Hallo Susanne,

also für die Bemessung des Elterngeldes zählen stets die Erwerbseinkommen in den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes. Arbeitslosengeld zählt nicht als Erwerbseinkommen. Wenn Euer Kind also im August auf die Welt kommt, dann würde es also für Deinen Mann genau passen, denn dann zählen die Monate August 2010 bis Juli 2011. Lohn des Vorjahres o.ä. ist grundsätzlich nicht maßgebend, sondern stets die letzten 12 Monate ohne Sonderzahlungen usw.

Die Elternzeit würde ich grundsätzlich gegenüber der Agentur für Arbeit anzeigen, sofern er nicht bereits ab August wieder Arbeit findet.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG und noch alles Gute für Dich und Euer Baby!

Fair1207

Hallo Susanne,
Ihr Mann kann bis zu drei Jahen Elternzeit beantragen. Er kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Hier hat er die Wahl:
1.) Steht er dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Stunden zur Verfügung kann er AlG 1 sowie 300€ Elterngeld beziehen (AlG 1 abhängig vom Durchschnittsverdienst der letzten 300 Tage, der Lohnsteuerklasse sowie der Zahl der Stunden die er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde);
2. Ihr Mann steht dem Arbeitsmarkt aufgrund der Kinderbetreuung nicht zur Verfügung und erhält 65-67% Elterngeld (Berechnung aufgrund des Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate, dazu zählen Monate in denen er gearbeitet hat und auch Monate in denen er Arbeitslosengeld bezogen hat)
3. Ihr Mann müsste sich bzgl. Elterngeld/Elternzeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit sowie der zuständigen Elterngeldstelle in Verbindung setzen.
Herzliche Grüße und Alles Gute, S.

Hallo,

leider kann ich dazu nichts mehr sagen, da meine EZ bereits mehrere Jahre zurückliegt und ich nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung bin.

Tut mir leid;
wünsche alles gute für die Scwangerschaft, Geburt und die Zeit danach
Ralph Gräser

Hallo Susanne,

egal was in der Zukunft passiert, es zählen die letzten 12 Gehälter vor der Geburt des Kindes. Wenn er sich nicht arbeitslos gemeldet hat bzw. wird muß er niemandem eine Elternzeit anzeigen! Ansonsten beim Arbeitsamt angeben.

Alles Gute

Gruß Lore