Elternzeit Partner

Hallo,

ich habe folgende Frage. Meine Frau hat 12 Monate Elternzeit genommen und ich möchte jetzt im Anschluss auch 2 Monate nehmen. Mann kann die Elternzeit so ja maximal 14 Monate in Anspruch nehmen. Mein Arbeitgeber hat mich jedoch gefragt, ob ich in diesen 2 Monaten evtl. wenigsten 2-3 Stunden die Woche im Betrieb sein kann um ein paar Sachen am Laufen zu halten. Ist es möglich, eine so geringe Arbeitszeit mit der Elternzeit zu vereinbaren?

Danke für Eure Antworten
Michael Schlund

Hallo,

dein Arbeitgeber kann dich in der zeit über einen 400 euro job anstellen. der wird auf das elterngeld nicht angerechnet.

liebe grüße

brenna

Hallo.

Woher hast Du DAS denn?
Jeder Verdienst wird angerechnet, auch 400€ Jobs.

VG

Hallo,

Ist es möglich, eine so geringe Arbeitszeit mit der Elternzeit
zu vereinbaren?

das kommt am Ende darauf an, was ihr wollt! Und was du letzten Endes wirklich machst. Grundsätzlich lässt sich das vereinbaren - was du in der Zeit verdienst, wird aber aufs Elterngeld angerechnet. Wenn dich 2-3 h nicht stören und es wirklich dabei bleibt, spricht aber nicht wirklich was dagegen. Sieh nur zu, dass alles ordentlich festgehalten wird, damit du am Ende nicht 2-3 Tage da auflaufen musst.

Gruß
Cess

Danke für Deine Antwort. Also ich denke schon dass das gut geklärt ist und mein AG sich da auch daran hält. Also würde ich die 2-3 Stunden mit einem Lohn X vergütet bekommen und diese Vergütung müsste ich bei der Erziehungsgeld-Stelle angeben.

Das klingt fair. Hauptsache das ist kein Problem, weil die 2-3 Stunden sind Voraussetzung für meinen AG das er mir den Erziehungsurlaub genehmigt (ich weiß ich könnte auch ohne die Genehmigung das durchdrücken, aber wer will das schon).

Mike

Moin,

Danke für Deine Antwort. Also ich denke schon dass das gut
geklärt ist und mein AG sich da auch daran hält. Also würde
ich die 2-3 Stunden mit einem Lohn X vergütet bekommen und
diese Vergütung müsste ich bei der Erziehungsgeld-Stelle
angeben.

nur der Korrektheit halber: Erziehungsurlaub und -geld gibts nicht mehr, es heißt jetzt Elternzeit und Elterngeld. :wink:

Das klingt fair. Hauptsache das ist kein Problem, weil die 2-3
Stunden sind Voraussetzung für meinen AG das er mir den
Erziehungsurlaub genehmigt (ich weiß ich könnte auch ohne die
Genehmigung das durchdrücken, aber wer will das schon).

Kann ich nachvollziehen, ich halte es auch für sinnvoll, einen Kompromiss zu finden, mit dem alle leben können. Und wenn es für dich so ok ist, dann mach es halt. Viel Spaß mit dem Nachwuchs!

Gruß
Cess

Hallo,

nochmal der Form halber: ja, Du kannst während der Elternzeit „dazuverdienen“.
Du kannst bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten, während der Elternzeit. Der verdiente Lohn wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet nicht, dass Du für nix arbeiten gehtst, ein Teil bleibt schon noch übrig:
Bsp: Person A, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro.
1.200 Euro minus 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent ergibt 469 Euro Elterngeld. A hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro „nur“ Elterngeld.
Kenne mehrere Beispiele in der Bekanntschaft, wo das so gelaufen ist: da hat auch der Mann 2 Monate Elternzeit genommen und ist 25 Stunden wöchentlich arbeiten gegangen. Klappt wunderbar.
VG

Naja, aber jeder weiß was gemeint ist :smile:

Ja definitiv. Ich bin froh das es mir überhaupt ermöglicht wird und die wenigen Stunden pro Woche sind wirklich zu vernachlässigen.

Danke, werd mit dem Kleinen so richtig meinen Spaß haben!

Mike