Elternzeit : Resturlaubsanspruch/ Kündigung

Hallo,
Frau M ist in einer Teilzeitstelle unbefristet beschäftigt und hat 2010 bis März von ihren 18 Urlaubstagen 3 genommen und musste dann schwangerschaftsbedingt ins BV. Der Mutterschutz endete mitte Oktober,anschl.ist sie direkt in die Elternzeit- geplant bis 09/2012.

FRAGE1: Besteht noch Urlaubsanspruch 2010?Und wenn ja wieviel?
Wenn nun vom AN eine Kündigung innerhalb der Elternzeit gewünscht wird- evtl. könnte man einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
FRAGE 2 (+):
Was muss man bzgl. des ( evtl.) Resturlaubes beachten?
Muss der AG dem Aufhebungsvertrag zustimmen? Und was wenn nicht?

Würde mich über antworten freuen! Vielen Dank!!!
U.

Hallo

FRAGE1: Besteht noch Urlaubsanspruch 2010?Und wenn ja wieviel?

Ja, 12 Tage, sofern nicht vor Eintritt in das BV bereits Urlaub festgelegt (z.B. durch Betriebsfereien) bzw beantragt und bewilligt worden war.

FRAGE 2 (+):
Was muss man bzgl. des ( evtl.) Resturlaubes beachten?

Die Frage verstehe ich nicht.

Muss der AG dem Aufhebungsvertrag zustimmen?

Nein.

Und was wenn nicht?

Dann muß die AN ggf das Arbeitsverhältnis frietgerecht schriftlich kündigen. Die Urlaubstage sind dann abzugelten.

Gruß,
LeoLo

Hallo

FRAGE1: Besteht noch Urlaubsanspruch 2010?Und wenn ja wieviel?

Ja, 12 Tage, sofern nicht vor Eintritt in das BV bereits
Urlaub festgelegt (z.B. durch Betriebsfereien) bzw beantragt
und bewilligt worden war.

Der Urlaub war für den Rest des Jahres beantragt. Ist er damit verfallen?

FRAGE 2 (+):
Was muss man bzgl. des ( evtl.) Resturlaubes beachten?

Die Frage verstehe ich nicht.

Ich meinte ob der Ag den ausbezahlen muss im Falle einer Kündigung oder verlängern sich die Fristen um diese Zeit? Also z.b. Kündigung zum 30.09.um am 01.10 einen neuen Job anzutreten, was wäre mit diesen 12 tagen?

Muss der AG dem Aufhebungsvertrag zustimmen?

Nein.

Und was wenn nicht?

Dann muß die AN ggf das Arbeitsverhältnis frietgerecht
schriftlich kündigen. Die Urlaubstage sind dann abzugelten.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ja, 12 Tage, sofern nicht vor Eintritt in das BV bereits
Urlaub festgelegt (z.B. durch Betriebsfereien) bzw beantragt
und bewilligt worden war.

Der Urlaub war für den Rest des Jahres beantragt. Ist er damit
verfallen?

Wenn er auch bewilligt war und in die Zeit des BV fiel: ja.

Die Frage verstehe ich nicht.

Ich meinte ob der Ag den ausbezahlen muss im Falle einer
Kündigung

Ist auszubezahlen.

Muss der AG dem Aufhebungsvertrag zustimmen?

Nein.

Und was wenn nicht?

Dann kann der AV nur fristgerecht gekündigt werden.

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank!