Hallo,
ich habe nun schon einiges gefunden, aber diesen Fall habe ich nirgends gefunden, daher bitte ich hier mal um Hilfe. Folgende Situation:
Ein Paar wünscht sich noch ein Kind. Die Frau hat jedoch nur einen befristeten Arbeitsvertrag, ABER dieser besteht seit April 2010, wurde im April 2011 um ein weiteres Jahr verlängert und wird jetzt im April erneut um ein Jahr verlängert. Nach meinen Recherchen müßte dieser Arbeitsvertrag ja eigentlich unbefristet sein, da ja nach dem „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ laut §14(2) „die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes“ bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig ist. Sie geht aber nun ins dritte Jahr. Es besteht nun die Angst, das ihr Vertrag den sie im April bekommt, im nächsten Jahr nicht mehr wegen Elternzeit verlängert wird. Aber nach meinen Recherchen wäre das doch unzulässig oder? Man weiß nun nicht, ob weiter geplant soll/kann, oder das Projekt verschoben werden sollte. Kann da wer helfen?
Vielen Dank
DasR