Hallo,
meine Frau ist noch einmal schwanger geworden; ich bin nun seit 2 jahren selbständig und durchschaue die Regelungen noch nicht so ganz, falls ich eine Teilzeit regelung wähle (da ich kaum 2 Monate ganz aussetzen kann), erhalte ich ca. 65% der dann wegfallenden Gewinne. Die kann man als Selbständiger ja nun auch recht leicht selber definieren - wie wird das von den Elterngeldstellen nachgehalten?
Kann meine Frau als angestellte die Bezugsmonate 2-14 wahlen, um die Abzüge durch das Mutterschutzgeld zu vermeiden?
vielen Dank und Grüße