Hallöle,
eine Frage zum Thema Elternzeit/Sonderurlaub: Wenn ein frisch gebackener Vater ab der Geburt Elternzeit nimmt, hat er dann noch das Recht auf den tariflichen Sonderurlaub, der ihm zustehen würde, wenn er die Elternzeit nicht nehmen würde? Wie/wann kann man den Sonderurlaub nehmen, oder verfällt dieser?
Danke!!!
Gruß
Christian