Ich habe vor 2 Jahren ein Jahr Elternzeit genommen und das ganze Elterngeld in diesem Jahr in Anspruch genommen. Bei folgender Idee brauche ich eine Expertenmeinung, ob ich Recht habe oder nicht:
Mein Arbeitsvertrag läuft Ende diesen Jahres aus und ich möchte dann noch ein Jahr Elternzeit beantragen. Rein theoretisch habe ich doch noch 2 Jahre gut, oder???
Wenn das geht, steht mir ja keine Leistung vom Arbeitsamt zu, aber bin weiter über meine Krankenkasse versichert und die Soialversicherung läuft auch weiter, oder???
Wieviel kann ich dann noch nebenbei steuerfrei arbeiten? 400€ Job???
Jetzt kommts. Wenn obige 3 Fragen mit Ja beantwortet werden können, bin ich schon zufrieden.
Wenn ich nun in dieser neuen Elternzeit schwanger werde, und mein Kind in diesem neuen Elternzeitjahr geboren wird, wieviel Elterngeld bekomme ich dann???
12 Monate rückwirkend ab Geburt? Und wie ist das dann mit den Monaten in der neuen Elternzeit? Wieviel Geld wird aus der Zeit angerechnet? Oder werden dann die 12 Monate vor der neuen Elternzeit genommen, sprich vor Beginn der neuen Elternzeit? Nicht, dass mir nachher Geld fehlt!!!
Ansonsten wäre es besser, dass ich mich doch ab Januar arbeitslos melde, um das optimum an Elterngeld zu bekommen???
es ist nur noch ein Jahr Elternzeit übrig, aufs zweite wurde mit dem nehmen von einem Jahr verzichtet.
Elternzeit gibts nur mit AG, also ohne Vertrag keine Elternzeit.
3.Da keine Elternzeit vorliegt müsste entweder eine Familienversicherung bei der KK gemacht werden (wenn das beim Ehemann geht) oder die KK selber gezahlt werden.
Lediglich das Arbeiten bis 400 Euro stimmt, alles andere ist leider mit nein zu beantworten
Es zählen fürs Elterngeld imer die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem neuen Mutterschutz. Egal ob Elternzeit oder nicht!
Hallo,
auf diese sehr speziellen Fragen hab ich auch keine kurze Antwort parat.
Schau mal unter folgendem Link nach: http://www.familien-wegweiser.de
Da steht eigentlich alles drin, auch über Nebenverdienste und Teilzeitjobs.
Viel Spaß mit dem Nachwuchs
T.
Hallo,
mit den Regelungen der Elternzeit und Elterngeld kenne ich mich leider nicht aus.
Ich kann Ihnen nur raten, falls Ihr Arbeitsverhältnis zum31.12.2010 endet, sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu emlden, damit Sie keine Sperrzeiten bekommen. Wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit Elternzeit in Anspruch nehmen, stehen Sie meiner Meinung nach dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und werden entsprechend gesperrt.
Also:
Ja, Du kannst bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen, die Du innerhalb der ersten (Ich glaube 5 ) Lebensjahre nehmen kannst. Dir stehen also noch zwei Jahre zu.
Ja, soweit ich weiss laufen Krankenkasse und Sozialversicherung weiter.
Arbeiten darf man während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden (nicht mehr!). Der Verdienst ist in diesem Fall unerheblich, da ja kein Elterngeld mehr gezahlt wird.
Allerdings benötigt man die Erlaubnis seines Arbeitgebers, wenn man während der Elternzeit woanders arbeiten möchten.
Das Elterngeld für eine weiteres Kind, wird, wie gehabt anhand der letzten 13 durchschnittlichen Monats-Netto-Einkommen vor der Geburt gerechnet. Im Zweifelsfall gibt es also nur den Mindestsatz von 300 EUR.
Ab Januar gilt wohl ein neues Gesetz, dass das Elterngeld für Mütter, die vor der Geburt des Kindes HartzIV bekommen haben, komplett entfällt.
Ansonsten gilt weiterhin der Mindestsatz von 300 EUR.
Zudem gibt es noch einen Geschwisterbonus von bis zu 75 EUR, solange das erste Kind noch nicht älter als 36 Monate ist.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr
Hallo,
leider bin ich spät dran mit der Antwort - konnte aber nicht eher… hier noch ein paar Infos:
Punkt 1: Elternzeit kann max. für Jahre genommen werden, davon max. 12 Monate bis zum 8. Geburtstag, den Rest bis zum 3. Geburtstag. Klappt also…
Punkt 2: Sofern Sie pflichtversichert waren läuft die Versicherung beitrgsfrei weiter.
Punkt 3: 400€ sind steuerfrei, sie dürfen max. 30 Std. pro Woche arbeiten.
Punkt 4: Ohne gültigen Arbeitsvertrag haben Sie m.E. nur Anspruch auf 300€ Elterngeld. Zusätzlich könnten Sie AlG 1 beziehen sofern Sie dem Arbeitsmarkt nachweislich mind. 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. AlG 1 kann aber auch noch nach der Elternzeit gezahlt werden.
Herzliche Grüße und Alles Gute.
S.