Elternzeit Stundenreduzierung befristetes AV

Hallo,
folgede Sachlage:
Ich schwanger,bereits im Mutterschutz. Kind kommt im Februar zur Welt,das heißt Mutterschutz bis Ende April.

Habe bisher 30 Stunden die Woche gearbeitet. Der Arbeitsvertrag läuft jedoch im Juni aus (befristet).
Habe versucht von meinem Arbeitgeber eine Stellungnahme zu bekommen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht, habe jedoch nur schwammige Aussagen bekommen wie: wir könnten es uns grundsätzlich vorstellen.

Frage 1: Habe ich das Anrecht auf eine Antwort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.b. einen Monat vor Vertragsablauf,oder so),oder kann der AG das auch erst am letzten Tag bekannt geben,oder auch gar keine Stellung dazu beziehen?)

Eigentlich würde ich gerne stundenweise Arbeiten, aber für den ggf. einen Monat lohnt sich das ja auch schnell nicht mehr, wenn man dafür ein Kindermädchen,oder so beauftragen muss.

Frage 2: Kann ich darauf bestehen dass Kind mit zur Arbeit zu nehmen? (Büro)

Frage 3: Wenn das Arbeitsentgeld dauerhaft unter 400 € sinkt, ist es dann trotzdem noch ein Teilzeitvertrag, oder resultiert daraus ein Minijob?

Frage 4:
Beantrage ich Elternzeit für 2 Jahre, oder nur bis zum Auslaufen des Vertrages im Juni?

Vielen Dank für eure Hilfe

Ich habe überlegt, ob ich darauf antworte, denn die Fragen sind doch sehr naiv bzw. teilweise fast unverschämt!

  1. Niemand muss sich überhautp dazu äußern. Warum auch, wenn er den Vetrag evtl. nicht verlängern will?

  2. Steht davon was im Vertrag, dass das zu den Aufgaben gehört? Nein, dann natürlich nicht!

  3. Wenn der AV auf 30 h/Woche lautet, dann ist dieser auch so zu erfüllen, wenn das anders ist, dann muss eh ein neuer Vertrag her!

  4. Ohne Vertrag keine Elternzeit, da nur AN Recht auf Elternzeit haben!

Hallo,

leider kann ich bei diesen speziellen Fragen nicht weiterhelfen. Sorry.

LG Schneemaus

Hallo,
der Arbeitgeber muss sich eigentlich gar nicht äußern. Das hat er bereits getan, als er den befristeten Vertrag abgschlossen hat. Gibt er also keine Auskunft, so ist davon auszugehen, dass der Vertrag endet. Evtl. habt ihr ja einen Betriebsrat und man könnte den nochmal fragen…
Kind mit zur Arbeit - geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, einen rechtlichen Anspruch hat man hier nicht…
Wenn dauerhaft nur noch 400€ verdient werden und sich die Arbeitszeit entsprechend reduziert, dann muss der Arbeitgeber einen Änderungsvertrag aufsetzen. Bis dahin ist es weiterhin ein Teilzeitjob auf Basis des laufenden Arbeitsvertrags.
Elternzeit können Sie bis zwei Jahre beantragen - evtl. verlängert sich der Vertrag ja doch noch…
Herzliche Grüße und Alles Gute, SAM

llo,

folgede Sachlage:

Ich schwanger,bereits im Mutterschutz. Kind kommt im Februar
zur Welt,das heißt Mutterschutz bis Ende April.

Habe bisher 30 Stunden die Woche gearbeitet. Der
Arbeitsvertrag läuft jedoch im Juni aus (befristet).

Habe versucht von meinem Arbeitgeber eine Stellungnahme zu
bekommen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht, habe
jedoch nur schwammige Aussagen bekommen wie: wir könnten es
uns grundsätzlich vorstellen.

Frage 1: Habe ich das Anrecht auf eine Antwort bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt (z.b. einen Monat vor Vertragsablauf,oder
so),oder kann der AG das auch erst am letzten Tag bekannt
geben,oder auch gar keine Stellung dazu beziehen?)

Eigentlich würde ich gerne stundenweise Arbeiten, aber für
den ggf. einen Monat lohnt sich das ja auch schnell nicht
mehr, wenn man dafür ein Kindermädchen,oder so beauftragen
muss.

Frage 2: Kann ich darauf bestehen dass Kind mit zur Arbeit zu
nehmen? (Büro)

Frage 3: Wenn das Arbeitsentgeld dauerhaft unter 400 € sinkt,
ist es dann trotzdem noch ein Teilzeitvertrag, oder resultiert
daraus ein Minijob?

Frage 4:

Beantrage ich Elternzeit für 2 Jahre, oder nur bis zum
Auslaufen des Vertrages im Juni?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo Gummistiefel,

witziger Nickname. Zunächst mal herzlichen Glückwunsch.
Du befindest dich während des Mutterschutzes und der Elternzeit in einem Sonderrecht, dass das bestehende Arbeitsverträge bzw. das Kündigungsrecht betrifft.
In dieser Zeit ruht dein bestehendes Arbeitsverhältnis. Ergo, in dieser Zeit kann dich niemand Kündigen.

Der AG muß dir keine Auskunft geben. Wenn er nichts sagt ist das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Stichtags gemäß Vertrag beendet ohne das jemand was extra sagen oder schreiben muß.

Ich würde jetzt überhaupt noch keine Pläne bezüglich Arbeit mit Kind machen. Werde erstmal Mama. Ich garantiere dir du wirst deine Elternzeit genießen!!!

Falls du doch schnell wieder arbeiten möchtest, erkundige dich doch bei einem örtlichen Tagesmutterverein. Meist bezahlt das Bundesland noch einen Zuschuß!

Zu deiner Frage 2 - NEIN!!! Wäre auch nicht Sinn der Sache. Du sollst doch arbeiten. Mit Kind kommst du nicht zum Arbeiten. Aber das wirst du schon noch feststellen. Das einzige auf was du Anrecht hast ist eine Stillpause in der du abpumpen oder dein Kind stillen kannst z. B. wenn es eine Kita im Büro gibt. Also du kannst jetzt nicht ne Stunde nach Hause fahren und dann wieder zurück. Das geht nicht!

Zu deiner Frage 3 - Das wäre dann ein Minijob!

Zu deiner Frage 4 - Wie oben schon erwähnt ruht während der Elternzeit dein Arbeitsverhältnis. Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst, dann ruht es 2 Jahre, wenn du 3 Jahre nimmst, dann 3 Jahre. Lieber beantragt man mehr, kürzen geht immer, verlängern ist sehr aufwendig.
In deinem Fall würde ich sagen, beantrage für 1 Jahr Elterngeld und nimm auch nur 1 Jahr Elternzeit. So wie du es schilderst, will dein Chef den Arbeitsvertrag sowieso auslaufen lassen. Es hätte dann keinen Sinn 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und danach sowieso ohne Arbeit dazustehen. Elterngeld bekommst du sowieso nur für 1 Jahr bzw. gesplittet auf 24 Monate wenn du das möchtest. Jedoch darf man dann auch nur max. 30 Stunden arbeiten und der Verdienst wird 1 zu 1 vom Elterngeld abgezogen. Macht also bei Minijobbern keinen Sinn.

Überlege es dir gut, ich würde mir das eine Jahr Auszeit gönnen. Danach ist dein Baby auch aus dem Gröbsten raus und du kannst langsam wieder anfangen zu Arbeiten.

Alles Gute

Lore

Hi!
Antwort hat ein wenig länger gedauert, aber sie kommt:

zu Frage 1: Ein Anrecht auf Antwort bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hast Du natürlich nicht. Selbst am letzten Tag müsste der Arbeitgeber noch nichts bekanntgeben etc. Dies reicht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses völlig aus.

zu Frage 2: Du kannst selbstverständlich nicht darauf bestehen, Dein Kind mit zur Arbeit zu nehmen. Das wäre ja etwas…! Die Vorstellung wäre zwar irgendwie genial, aber beim besten Willen nicht umsetzbar.

zu Frage 3: Beim Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn und dem Verdienst kommt es stets auf die vertraglichen Vereinbarungen etc. Ein „Minijob“ liegt stets dann vor, wenn geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden, bei denen die Bruttoverdienstgrenze aller Jobs zusammen 400 Euro nicht übersteigt. Verdienst Du also weniger als 400 Euro im Monat liegt meiner Meinung nach ein „Minijob“ vor.

zu Frage 4: Warum solltest Du die Elternzeit nur bis zum Auslaufen des Vertrages beantragen? Für die Inanspruchnahme von Elterngeld musst Du Dich schließlich in Elternzeit befinden, wobei Du natürlich eine gewisse Anzahl von Stunden (max. 30 Stunden wöchentlich im Durchschnitt) arbeiten gehen darfst. Es erfolgt allerdings eine gewisse Anrechnung auf das Elterngeld. In meinem Fall hätte sich das Arbeitengehen überhaupt nicht gelohnt. Du musst halt schauen, wie hoch Dein Elterngeld wäre und inwieweit eine Anrechnung überhaupt noch Sinn macht. Lass Dich doch einfach mal von der zuständigen Stelle beraten und eine Beispielsrechnung geben.

Möchtest Du während der Elternzeit weiterhin arbeiten gehen, teile dies bitte unbedingt Deinem Arbeitgeber mit. Wenn Du lediglich Elternzeit für einen gewissen Zeitraum beantragst, dann kannst Du nicht ohne Weiteres wieder umschwenken.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG

Fair1207