Hallo!
Ich habe mich aus gegebenem Anlass ausführlich mit diesem Thema beschäftigt; ein Punkt ist mir mit der Elternzeitregelung jedoch nicht ganz klar, hierzu meine Frage: Ich habe eine Vollzeitstelle und möchte nach einem Jahr Elternpause vorerst in Teilzeit (70 %) wiedereinsteigen. Wäre ein Antrag in diesem Falle auf 1 Jahr Elternzeit (so dass ich mir die restlichen 2 Jahre gegebenenfalls Aufsparen kann- das würde ich gerne) möglich oder würde dann mein Recht später in die Vollzeitstelle zurückzukehren, verfallen?
In dem Fall müsste ich die Teilzeit innerhalb der Elternzeit beantragen?(dann verfiele wiederum die Möglichkeit sich die 12 Monate bis zum 8. Lebensjahr aufzuheben…) Wenn ich dann nach Beendigung der 3 Jahre Elternzeit weiterhin Teilzeit arbeiten möchte, verfällt dann mein Recht auf meine Vollzeitstelle?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt… danke wenn mir jemand weiterhelfen kann…
Hallo!
Leider kann ich hierzu keine Antwort geben!
Grüße
Hallo,
tut mir leid da kenne ich mich nicht aus!
Hallo,
leider kann ich nicht helfen.
Gruß
Trotzkopf
Hallo,
das sind eigentlich zwei Themen, die man trennen muss: Einmal das Thema Elternzeit andererseits das Thema Teilzeit.
Beim zweiten Thema kommt es auf den Arbeitgeber an, auf den Tarifvertrag, den Arbeitsvertrag. Welche Regelungen in Ihrem Fall gelten, müssten Sie klären, z.B. mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft. Es gibt Arbeitsverhältnisse, in denen jederzeit die Möglichkeit besteht, den Teilzeitfaktor befristet abzusenken und auch wieder zu erhöhen. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die in dieser Frage restriktiver sind.
Gruß
Edwin
Hallo,
leider bin ich in diesem Gebiet nicht so firm. Einen solchen Fall hatten wir auch leider nicht.
Wir hatten zwar einige Männer die in Elternteilzeit gegangen sind aber meist am Stück. Sie haben auch Teilzeit gearbeitet hatten allerdings auch immer Anspruch nach der Teilzeit wieder voll einzusteigen.
Erkundige dich hier aber bitte nochmal bei einer Stelle die wirlich Erfahrung hat. Ich könnte nochmal eine Kolleging fragen die momentan auch teilzeit arbeitet. Vielleicht kann die uns weiterhelfen.
Ich melde mich diesbezüglich nochmal.
Viele Grüße
Babsi
Hallo,
innerhalb der Elternzeit kann man den Wunsch nach Teilzeit stellen und wenn der AG keine betrieblichen wichtigen Gründe hat, den Wunsch abzulehnen. sollte es darstellbar sein. Wenn die Elternzeit für ein Jahr beantragt wird und man danach (dann außerhalb der EZ) in Teilzeit arbeiten will, ist damit der ehemalige VZ-Arbeitsplatz umgewandelt in einen TZ-Vertrag. Die Elternzeit bis zum 8. LJ kann man für max. ein Jahr „aufbewahren“.
Hallo, es tut mir sehr leid in diesem Fall nicht
weiterhelfen zu können. Aber ich will Ihnen auch
keine unrichtige Antwort geben. Tut mir leid.
tschüß Michael
Hallo,
hier bin ich nochmal. Eine Bekannte hat mir folgendes geschrieben. Vielleicht hiflt es Dir weiter.
Allerdings unbedingt diese Vorschläge nochmals abklären.
Denn wir sind ja keine Anwälte oder ähnliches. 
Viele Grüße
(siehe unten)
Man kann Elternzeit für ein Jahr beantragen, und danach Teilzeit arbeiten, wobei bei unbefristeten Vertragsänderung kein Anspruch auf die Vollzeitstelle mehr besteht. Hier müsste dann eine neue Einigung mit der GL versucht werden was sich in der Praxis oft als schwierig bis aussichtslos erweist für Mütter. Soweit ich weiß kann man sich die drei Jahre Elternzeit bis zum 8 Lebensjahr aufteilen wie wann will. Man muss dies beim Arbeitgeber entsprechend beantragen und von Anfang an so besprechen. Also der AG muss wissen dass da noch Elternzeit genommen werden kann oder werden wird später auch wenn noch nicht feststeht wann (Ein ungefährer Plan würde dem AG helfen). Soweit ich weiß muss die EZ 3 Monate vor Beginn beim AG beantragt werden. Auch beim zuständigen Amt sollte die EZ immer bekanntgegeben werden, auch wenn es nur 12 Monate Geld gibt vom Staat so werden die anderen Monate doch auf die Rente als Vollzeitarbeitszeit angerechnet.
Mein Vorschlag wäre, um die Vollzeitstelle nicht ganz zu verlieren ein befristeter Teilzeitvertrag vom evtl. einem oder zwei Jahre der dann verlängert wird, bei Bedarf oder eben einfach wieder in die Vollzeit führt. Wobei hier auch darauf zu achten ist dass der Änderungsvertrag zur Teilzeit auch so lautet.
D.h. Dass die Befristung bedeutet, dass das Anstellungsverhältnis nach der dieser Frist wieder in Vollzeit übergeht und 3 Monate vorher eine Verlängerung der Teilzeit beantragt werden muss, geschieht dies nicht gilt wieder der Vollzeitvertrag. Wenn der Änderungsvertrag zur Teilzeit nur eine Befristung ohne weitere Erklärung enthält könnte das Arbeitverhältnis komplett enden (dies aber noch mal rechtlich erfragen)
Die Praxis mit befristeten Teilzeitverträgen die nach einer Frist wieder in Vollzeit übergehen ist zwar nicht üblich und wird von manchen Chefs auch als rechtswidrig abgetan, aber das ist rechtlich völlig in Ordnung und sichert beide Seiten in gewisser Weise ab.
Zum Thema Elternzeit ist auch die Auskunft des zuständigen Amtes oft hilfreich, wir haben da gute Erfahrungen gemacht.
Herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft! Das sind gute Tipps, die mir weiterhelfen!
Danke!
Gern geschehen. 
Viel Glück
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
MfG K.
Danke für Ihre Auskunft!
MfG K.
Hallo Kleopatra,
das sind wirklich viele Überlegungen und die habe ich spontan nicht zur Hand, weil ich mich so speziell nicht mit dieser Thematik beschäftigt habe. Soviel nur zum Anspruch auf die Vollzeitstelle nach der Elternzeit. Dieser Anspruch verfällt nicht, wenn Du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest.
Solltest Du niemanden finden, der Dir genauer antworten kann, dann melde Dich nochmals. Ich kann mich schon schlau machen, brauche nur Zeit, mich einzulesen.
Claudia
hallo ,leider kenne ich mich darin gar nicht aus ,bin kinderlos und habe mich noch nie damit beschäftigt. MFg
Hallo!
Ich habe mich aus gegebenem Anlass ausführlich mit diesem
Thema beschäftigt; ein Punkt ist mir mit der
Elternzeitregelung jedoch nicht ganz klar, hierzu meine Frage:
Ich habe eine Vollzeitstelle und möchte nach einem Jahr
Elternpause vorerst in Teilzeit (70 %) wiedereinsteigen. Wäre
ein Antrag in diesem Falle auf 1 Jahr Elternzeit (so dass ich
mir die restlichen 2 Jahre gegebenenfalls Aufsparen kann- das
würde ich gerne) möglich oder würde dann mein Recht später in
die Vollzeitstelle zurückzukehren, verfallen?
In dem Fall müsste ich die Teilzeit innerhalb der Elternzeit
beantragen?(dann verfiele wiederum die Möglichkeit sich die 12
Monate bis zum 8. Lebensjahr aufzuheben…) Wenn ich dann nach
Beendigung der 3 Jahre Elternzeit weiterhin Teilzeit arbeiten
möchte, verfällt dann mein Recht auf meine Vollzeitstelle?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich
ausgedrückt… danke wenn mir jemand weiterhelfen kann…