Elternzeit/Teilzeit

eine Bekannte wurde von seinem Arbeitgeber darauf hingewiesen,
daß eine Beantragung von Elternzeit und gleichzeitiger Teilzeit
(Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 30Std.) nicht zulässig wäre und sie entweder Elternzeit oder Teilzeit beantragen müßte und die Firma Teilzeitmodelle sowieso nicht anbietet…

Ich bin der Auffassung das grundsätzlich ein Rechtsanspruch besteht soweit diese nicht gegen betriebliche Interessen verstoßen, die Arbeitszeit auf 20 bis 30WochenStd. reduziert wird, die Mitarbeiterin mind. ein halbes Jahr der Firma angehörig ist und mehr als 15Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden.

kann mir meine Rechtsauffassung ein Experte bestätigen?

Gruß Frank

eine Bekannte wurde von seinem Arbeitgeber darauf hingewiesen,
daß eine Beantragung von Elternzeit und gleichzeitiger
Teilzeit
(Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 30Std.) nicht zulässig
wäre und sie entweder Elternzeit oder Teilzeit beantragen
müßte und die Firma Teilzeitmodelle sowieso nicht anbietet…

Ich bin der Auffassung das grundsätzlich ein Rechtsanspruch
besteht soweit diese nicht gegen betriebliche Interessen
verstoßen, die Arbeitszeit auf 20 bis 30WochenStd. reduziert
wird, die Mitarbeiterin mind. ein halbes Jahr der Firma
angehörig ist und mehr als 15Mitarbeiter im Unternehmen
beschäftigt werden.

kann mir meine Rechtsauffassung ein Experte bestätigen?

Du hast prinzipiell Recht mit Deiner Zusammenfassung des § 15 BErzGG. Hat der AG wirklich nichts anderes als Ablehnungsgrund angeführt, wie Du oben beschrieben hast, ist das kein ausreichender Grund im Sinne des § 15, Abs. 7, Satz 4 BErzGG und die Genehmigung könnte durch Ablauf der Äußerungsfrist erteilt sein. Dies muß aber IN JEDEM FALL anhand der konkreten Formulierung, die der AG benutzt hat, geprüft werden.

Gruß Frank

Zurückgruß &Tschüß

WHoepfner