Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung und Versicherung

Guten Tag,

ich befinde mich momentan in der Elternzeit und habe wieder eine Teilzeitbeschäftigung (16 Std pro Woche).
Vor der Elternzeit war ich privat versichert. Jetzt müsste ich praktisch gesetzlich versichert werden, da ich die JAEG nicht mehr überschreite. Ich habe mich von der Pflichtversicherung befreien lassen.

Jetzt meine Frage: muss der AG einen Versicherungsbeitrag zahlen? Meine Kollegin von der Buchhaltung hat behauptet (ohne sicher zu sein allerdings), dass der AG nichts zahlen muss, da ich immer noch in Elternzeit bin.
Stimmt das??

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.
mfg
Laure

Hallo,

aufgrund der Teilzeitbeschäftigung tritt KV-Versicherungspflicht ein. Der Arbeitgeber müsste also seinen Beitragsanteil zahlen. Es wurde jedoch ein KV-Befreiungsantrag gestellt. Das führt dazu, dass nach § 257 Abs. 2 SGB V der Arbeitgeberzuschuss für diese befreiten Personen zu zahlen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Gruß Woko

Vielen Dank für Ihre Antwort und für die offizielle Quelle!
Gruß
Laure