Elternzeit trotz Beteiligung an einer Gesellschaft

Hallo,
Kann ich an meiner Firma (51% Beteiligung) weiterhin Beteiligt sein, wenn ich jetzt in Elternzeit gehe? Normalerweise bin ich zudem gleichzeitig als Geschäftsführer angestellt. Kann ich den Beruf ohne Probleme weiter ausüben und muss quasi nur für die Zeit meiner Abwesenheit einen Prokuristen bestimmen?

Hallo,

mit deiner Firma bist du quasi selbständig und führst die Geschäfte selbst als Geschäftsführer. Du giltst dann natürlich nicht als normaler „Angestellter“, aber in Elternzeit kannst du dennoch gehen - du erhältst sogar Elterngeld!

Wir selbst führen unter dem Namen Debitoor eine Buchhaltungssoftware für Selbständige und Kleinunternehmer. Da diese Frage viele unserer Kunden beschäftigt, haben wir alle relevanten Informationen zum Thema Elterngeld für Selbständige hier zusammengefasst:
https://debitoor.de/gruenderlounge/unternehmensgruendung/bekomme-ich-elterngeld-wenn-ich-selbststaendig-bin

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen!

Viele Grüße,

Andrea