Elternzeit trotz Getrennt lebend?

Hallo, meine Frage: Ich bekomme im November ein Baby von meinem Freund. Allerdings wohnen wir noch nicht zusammen, weil das logistisch und auch wegen seiner Arbeit noch nicht klappt. Da es mein drittes Kind ist (und für ihn das erste) möchte er gern Elternzeit nehmen um mich in der ersten Zeit zu unterstützen, da ich ja sonst mit dreien allein wäre. Hat jemand die gleiche Situation auch schon mal gehabt? Geht das überhaupt? Im Internet findet man immer nur Infos, wie man Elternzeit beantragt unter normalen Umständen (beide Elternteile zusammenlebend).

ich frage mich gerade, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass er Elternzeit nimmt, da Sie ja sowieso zu Hause wären

ich frage mich gerade, ob überhaupt die Möglichkeit besteht,
dass er Elternzeit nimmt, da Sie ja sowieso zu Hause wären

Dann frag dich mal schön weiter, vielleicht kommt ja was bei raus o_O
An die UP:
Hier ein Auszug aus dem Bundeselterngeld- und Erlternzeitgesetz

§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie
1.a)mit ihrem Kind,
b)mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c)mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben,
in einem Haushalt leben und
2.dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

Viele Grüße
finnie

Hallo,

Warum ist sie „sowieso zu Hause“?

Hallo,

Warum ist sie „sowieso zu Hause“?

Das ist bei mir so rübergekommen, das sie geschrieben hat, dass sie bereits zwei Kinder hat und ansonsten mit ihnen alleine wäre. Es hat sich für mich so angehört, als wäre sie Hausfrau

Moin,

Es hat sich für mich so angehört, als wäre sie
Hausfrau

es gibt die eine oder ander alleinerziehende Mutter, die zum Behuf des Geldverdienens auch in Arbeit steht.

Gandalf

Das ist mir durchaus bewusst und sollte auch nicht falsch rüberkommen.

Nur wenn jemand „nur“ Hausfrau ist, was nicht negativ bewertet wird von mir, der ist ja dann sowieso zu Hause. Dass meinte ich damit und nichts anderes. Und in diesem Fall stellt sich halt die Frage, ob der Partner einen Anspruch auf Elternzeit hat.

Hallo,

und wenn das so wäre, dann kann der Vater trotzdem Elternzeit nehmen.

Viele Grüße

Hallo,

hier steht eigentlich alles was man wissen muss;
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/beeg/15.html

Es stellt sich nur die Frage, wo das Kind betreut werden soll, denn Anspruch auf Elternzeit hat man nur, wenn man mit dem Kind auch zusammen lebt und das bedeutet wohl in eurem Fall, dass Du raus bist…

Viele Grüße