derzeit befinde ich mich in Elternzeit - zu meinem Wiedereinstieg habe ich einige Fragen.
Zunächst zur Sachlage: Ursprünglich habe ich für 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber gerne bereits nach einem Jahr wieder arbeiten (ab August 2010). Gleichzeitig habe ich innerhalb der Elternzeit aufgrund der Ausbildung meines Mannes (Lehrer bzw. Referendariat) den Wohnort gewechselt (von Hamburg nach NRW gezogen).
Nun meine Fragen:
a) Elternzeit verkürzen ist jederzeit möglich, oder? (In meinem Falle von 2 Jahre auf 1 Jahr)
b) Aufgrund meines Umzugs kann ich nicht in den alten Job zurück. Habe ich daher Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich nehme an, dass ich meinen Job in Hamburg kündigen muss. Richtig?
c) Wie hoch ist mein Anspruch auf ALG (67%?)? Wird dieses berechnet auf Grundlage des Elterngeldes, das ich 1 Jahr erhalten habe? Oder ist mein vorheriges Einkommen die Grundlage für die Berechnung? Spielt es für die Höhe des ALG eine Rolle, ob ich nun auf der Suche nach einem Teil- oder Vollzeitjob bin?
leider kenne ich mich mit alg nicht gut aus. soviel ich weis, wird alg berechtet aus dem einkommen von 12 monate vor der arbeitsosigkeit. also in deinem fall das elterngeld. aber da bin ich mir nicht ganz sicher. gehe doch einfach mal zum arbeitsamt deiner gemeinde und erkundige dich. die elternzeit kann man sicherlich verkürzen. ich würde mir erst eine neue arbeit suchen und dann die alte kündigen. aber rechne dir das gut durch, ob du im neuem job auch soviel raus hast, wie mit dem elterngeld. wenn du jetzt schon kündigst und dich arbeitslos meldest, hast du weniger als mit elterngeld. das du ein teiljob oder volljob suchst ist für alg unerheblich. lg
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Hallöchen,
ALG I und Elternzeit ist eigentlich nicht so mein Gebiet. Aber ein, zwei Sachen kann ich dazu sagen.
Also:
a) Elternzeit verkürzen ist kein Problem- aber Dein Arbeitgeber muss zustimmen, falls Du vorgehabt hattest, zu dem zurückzugehen. Wenn nicht, kommen wir gleich zu b).
b) Es ist richtig, dass Du Deinen Arbeitsvertrag kündigen musst, wenn Du eh nicht mehr dort arbeiten willst.
c) Wenn Du Deinen Job kündigst, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Aber Achtung!!! Wenn Du selber kündigst, wirst Du eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit bekommen.
Ggf. kannst Du mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen oder vielleicht (wenn es ein ganz Netter ist) Du lässt Dich kündigen. Dann wird die Sperrzeit wahrscheinlich nicht kommen, weil Du ja Deinen Job nicht selbst aufgegeben hast.
Bei der Berechnung ALG wird das Einkommen der letzten 12 Monate genommen. Da Du ja in Elternzeit warst, ist ja die Frage, welches Einkommen genommen wird- ich weiß leider nicht, wie es dann berechnet wird! SORRY!
Zur letzten Frage: Es kommt -meiner Meinung nach- nicht darauf an, ob Du Vollzeit oder Teilzeit arbeiten möchtest. Das hat keine Auswirkungen auf das ALG. Einzige Auswirkung könnte sein, wenn Du Jobangebite ablehnst …
Aber das können Dir auch die Leute beim Arbeistsamt sagen.
Ich hoffe, Dir vielleicht ein wenig geholfen zu haben, auch wenn ich von ALG I nicht so ganz die Ahnung habe.
in einigen Punkten bin ich echt überfragt. Klar ist aber, dass bei gemeinsamer Wohnung, ob verheiratet oder nicht, das Einkommen der sog. Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird.
Es kann also geschehen, dass Deinem Partner die Bezüge gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.
Besuche mal die Seite „Tacheles-Sozialhilfe.de“. Dort kannst du auch Deine Frage stellen —> Forum!
ich habe zufälligerweisae noch etwas bei Tacheles gefunden.
Schau mal auf „sozialgerichtsbarkeit.de“ nach. Dort gibt es 2 Urteile bzgl. Ehepartner, die nicht zusammenwohnen, aber dann trotzdem als EINE Bedarfsgemeinschaft angesehen werden.
SG Bremen S 23 AS 2179/09 bzw.
SG Neubrandenburg S 11 AS 1042/08
Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt schreibe, aber besser spät, als nie!
Also, Verkürzen kannst du die Elternzeit nicht einfach so! Du musst dich mit deinem AG kurzschließen, ob du schon nach einem Jahr wiederkommen kannst. Er hat ja schließlich für 2 Jahre einen Ersatz organisiert. Der AG muss der Verkürzung auf jeden Fall zustimmen. Mach das am besten schriftlich, dann hast du was in der Hand. Verlängern (auf 3 Jahre) kannst du problemlos, musst du aber auch schriftlich machen und min. 3-6 Monate vorher, damit der AG weiter planen kann.
Da du ja aber keinen AG mehr hast, dürfte das verkürzen kein problem sein, oder bekommst du noch Elterngeld für das 2 Jahr? Außerdem darfst du ja Teilzeit arbeiten (max. 30 Stunden in der Woche, aber der Verdienst wird aufs Elterngeld angerechnet, auch musst du das der zuständigen Elterngeldstelle melden).
Du musst kündigen, es sei denn dein AG kündigt dich. Somit bist du dann auch nicht mehr in Elternzeit, da das einen Arbeitsplatz voraussetzt (Sicherung des Arbeitsplatz, unkündbar…)Allerdings kann es sein, dass du aufgrund des langen Arbeitswegs (Familienzusammenführung,…) keine 3 Monatige Sperre bekommst (befinde mich gerade in der gleichen Lage, habe auch in HH gearbeitet, aber nun sind es 200 km zu Arbeitsplatz! Ich habe bereits gekündigt und wollte mich mal beim AA erkundigen, wie die Lage aussieht).
3)Schau mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=16656&ccheck=1
Ich glaube, Teilzeitjob oder Vollzeit ist egal, bin mir da aber nicht sicher, aber ich werde es dann wohl nächste Woche erfahren, wenn ich selbst beim AA war.
Viel Glück bei der Jobsuche und liebe Grüße in meine Heimat (bin ursrpünglich aus NRW),